Voraussetzungen für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag
- Eine Kündigung im klassischen Sinne gibt es für den Rundfunkbeitrag nicht, da die Beitragspflicht gesetzlich an eine Wohnung gebunden ist.
- Beitragszahler können sich abmelden, wenn sie in eine bereits beitragspflichtige Wohnung ziehen, ins Ausland umziehen oder versterben.
- Soziale Härtefälle wie Empfänger von Bürgergeld oder BAföG können eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.
