Waisenrenten-Prüfung: Nachweise bis September erforderlich
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft im September den Anspruch auf die Waisenrente bei volljährigen Beziehern.
- Wird der Nachweis über die Ausbildung nicht rechtzeitig erbracht, stoppt die Behörde die laufenden Zahlungen.
- Eigene Einkünfte aus Nebenjobs oder Ausbildungsvergütungen werden nicht auf die Waisenrente angerechnet.
