Wegfall der Informationspflicht bei Krankenkassenbeiträgen
- Krankenkassen sind gesetzlich nicht mehr dazu verpflichtet, ihre Versicherten über Beitragserhöhungen schriftlich zu informieren.
- Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat die Informationspflicht seit dem 30. Juli 2026 aufgehoben.
- Versicherte müssen ihren Zusatzbeitrag nun eigenständig prüfen, um mögliche Einsparpotenziale bei einem Kassenwechsel zu nutzen.
