Bis zu 155 Euro Mehrkosten: Bundesnetzagentur plant höheren Grundpreis für Solaranlagen ab 2029
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Photovoltaik auf dem Hausdach: Ab 2029 plant die Bundesnetzagentur neue Regeln für die Netzkosten.
Ab 2029 sollen Haushalte mit eigener Photovoltaikanlage einen höheren Grundpreis für die Nutzung des Stromnetzes bezahlen. Die Bundesnetzagentur hat dazu ihren Festlegungsentwurf vorgelegt.
Berichte über einen Aufschlag von bis zu 90 Prozent sorgen für Verunsicherung. Die Prozentzahl bezieht sich jedoch keineswegs auf die gesamte Stromrechnung, sondern ausschließlich auf einen festen Teilbetrag der Netzentgelte.
Worauf sich der Aufschlag tatsächlich bezieht
Stromrechnungen setzen sich aus dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und dem verbrauchsunabhängigen Grundpreis zusammen. Im Grundpreis ist ein fixer Anteil für die Netznutzung enthalten.
Genau diesen Netzanteil will die Bundesnetzagentur um 70 bis 90 Prozent anheben. In absoluten Zahlen rechnet die Behörde mit jährlichen Mehrkosten von unter 100 Euro, während Vertreter der Solarbranche in der Spitze von bis zu 155 Euro ausgehen.
Wer zahlen muss und wer ausgenommen ist
Die Neuregelung betrifft sogenannte Prosumer. Das sind Haushalte, die im Niederspannungsnetz Strom beziehen und hinter demselben Zähler eigenen Strom erzeugen und einspeisen.
Stecker-Solargeräte sind von den Plänen nicht betroffen. Besitzer von Balkonkraftwerken zahlen den erhöhten Grundpreis ausdrücklich nicht.
Der Grund für die geplante Reform
Bisher werden die Netzkosten überwiegend über den Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde abgerechnet. Wer dank Solaranlage wenig Strom aus dem Netz zieht, zahlt entsprechend geringe Netzentgelte.
Die Bereitstellung des Netzes verursacht jedoch fixe Kosten, da die Infrastruktur nachts, im Winter und bei schlechtem Wetter zur Verfügung stehen muss. Die Bundesnetzagentur will verhindern, dass diese Fixkosten einseitig von Haushalten ohne eigene Solaranlage getragen werden, da die bisherige Regelung Ende 2028 ausläuft.

Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen
Die tatsächliche Mehrbelastung hängt vom jeweiligen regionalen Netzbetreiber ab. Bei einem bisherigen Grundpreis-Netzanteil von 100 Euro pro Jahr bedeuten 70 bis 90 Prozent Aufschlag ein Plus von 70 bis 90 Euro.
Diesen Mehrkosten steht die Ersparnis durch den Eigenverbrauch gegenüber. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart den vollen Bezugspreis von rund 30 Cent. Wer 2.000 Kilowattstunden Solarstrom selbst nutzt, spart pro Jahr rund 600 Euro.
Selbst bei einem Aufschlag von 155 Euro bleibt der finanzielle Vorteil des Eigenverbrauchs intakt. Speicher und gesteuerte Verbraucher wie Wärmepumpen oder Elektroautos sichern diesen Hebel zusätzlich ab.
Zeitplan und nächste Schritte
Der Festlegungsentwurf ist noch kein geltendes Recht. Bis zum 18. September 2026 können Verbände und Marktteilnehmer Stellungnahmen abgeben, die finale Entscheidung ist für Ende 2026 geplant.
Ab dem 1. April 2028 müssen Netzbetreiber Prosumer erfassen und an die Versorger melden, bevor das Modell 2029 in Kraft tritt.
Eigentümer können auf ihrer aktuellen Stromrechnung prüfen, wie hoch der Grundpreisanteil für das Netz ausfällt. Bei der Planung neuer Anlagen bleibt die realistische Eigenverbrauchsquote die entscheidende Kennzahl für die Rentabilität.
