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Bis zu 160 Prozent Auslastung: Wann Bahnreisende den Zug verlassen müssen

Bis zu 160 Prozent Auslastung: Wann Bahnreisende den Zug verlassen müssen Aktuelle News

Bis zu 160 Prozent Auslastung: Wann Bahnreisende den Zug verlassen müssen

Ein Zugausfall auf der Strecke von Solothurn nach Lausanne sorgte jüngst für Stillstand im Bahnhof Yverdon. Weil eine von zwei Zugkompositionen fehlte, drängten sich alle Passagiere in die verbliebenen Wagen. Erst nachdem Reisende mehrfach aufgefordert wurden, die Gänge zu räumen und auszusteigen, konnte die Fahrt fortgesetzt werden.

Auslastung bis 160 Prozent: Wo die Sicherheitsgrenzen liegen

Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) werten einen Zug bereits dann als überbelegt, wenn alle regulären Sitzplätze besetzt sind. Eine hohe Belegung stellt jedoch nicht automatisch ein Sicherheitsrisiko dar.

Im regulären Fernverkehr gilt eine Auslastung von bis zu 160 Prozent als zulässiger Richtwert. Es dürfen sich somit rechnerisch 60 Prozent mehr Fahrgäste an Bord aufhalten, als Sitzplätze vorhanden sind.

Strengere Vorgaben im Gotthard-Basistunnel

Für Fahrten durch den Gotthard-Basistunnel greifen strengere Sicherheitsregeln. Hier liegt die maximale Belegungsquote bei 140 Prozent.

Entscheidend für die Weiterfahrt ist immer die schnelle Evakuierung im Notfall. Sobald Gänge oder Notausstiege durch Gepäck und stehende Personen versperrt sind, entscheidet die Zugchefin oder der Zugchef nach eigenem Ermessen über das weitere Vorgehen. Eine genaue Zählung der Personen findet dabei nicht statt.

Transportpflicht verhindert Zwangsausstieg

Niemand darf rechtlich dazu gezwungen werden, einen Zug wegen Überfüllung zu verlassen. Aufgrund der gesetzlichen Transportpflicht hat jeder Fahrgast mit einem gültigen Ticket grundsätzlich das Recht auf Beförderung.

Ist die Sicherheit nicht mehr gewährleistet, bittet das Zugpersonal um freiwilliges Aussteigen. Weigern sich die Passagiere und bleibt die Überbelegung bestehen, bleibt der Zug stehen oder fällt komplett aus.

Solche Vorfälle bleiben selten. Im Gotthard-Basistunnel ist nach Angaben des Bahnunternehmens statistisch gesehen lediglich etwa einer von 850 Zügen von einer Räumungsaufforderung betroffen.

Keine Entschädigung, aber Kaffee-Gutscheine möglich

Einen festen Entschädigungsanspruch für Fahrgäste, die ihren Platz freiwillig räumen, gibt es nicht. Das Zugpersonal kann in solchen Situationen Gutscheine für Heißgetränke im Speisewagen verteilen.

In den Fahrplan-Apps wird die voraussichtliche Belegung über Symbole prognostiziert. Diese Werte basieren auf Vorjahresdaten, aktuellen Ticketreservierungen, Feiertagen und dem Wetter, können jedoch kurzfristige Zugausfälle nur mit Verzögerung abbilden.