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Bis zu 200 Euro Strafe: An diesen deutschen Bahnhöfen ist das Feierabendbier jetzt streng verboten

Ein Reisender mit Rucksack und Getränkeflasche steht auf einem deutschen Bahnhofsgleis Aktuelle News

Wer am falschen Bahnhof ein Bier öffnet, riskiert empfindliche Geldstrafen.

Ein schnelles Feierabendbier auf der Zugfahrt oder beim Warten auf das nächste Gleis kann Reisende in Deutschland jetzt bis zu 200 Euro Strafe kosten. Immer mehr Städte und die Deutsche Bahn greifen an zentralen Knotenpunkten hart durch und verbieten den Konsum von Alkohol auf Vorplätzen, in Eingangshallen und an Bahnsteigen.

Was früher als gemütliche Überbrückung der Umsteigezeit galt, wird für Pendler und Urlauber schnell zur teuren Kostenfalle. Doch wo genau gilt das Verbot eigentlich, und wo darf die Dose noch zischen?

Wo gilt das Alkoholverbot an deutschen Bahnhöfen wirklich?

Die Regeln sind von Stadt zu Stadt komplett unterschiedlich geregelt. Es gibt kein einheitliches Bundesgesetz, sondern einen Mix aus städtischen Verordnungen und dem Hausrecht der Deutschen Bahn.

Besonders streng kontrolliert Hamburg am Hauptbahnhof. Dort gilt seit Oktober 2023 ein striktes Alkoholverbot im Gebäude und auf dem gesamten Bahnhofsvorplatz, das von Polizei und Sicherheitsdiensten lückenlos überwacht wird.

Auch Städte wie Nürnberg, Bremen, Frankfurt am Main oder Hannover haben an ihren Hauptbahnhöfen zeitweise oder dauerhaft Verbotszonen eingerichtet. Wer dort mit einer geöffneten Bierflasche oder einem Mixgetränk erwischt wird, muss das Getränk sofort wegschütten und riskiert ein Bußgeld.

Darf man Alkohol überhaupt noch durch den Bahnhof transportieren?

Der reine Transport von verschlossenen Flaschen und Dosen bleibt überall komplett legal. Wer den Feierabend-Kasten Bier oder den teuren Wein aus dem Supermarkt nach Hause trägt, hat nichts zu befürchten.

Verboten ist ausschließlich der sichtbare Konsum sowie das Mitführen von bereits geöffneten Trinkbehältern. Sobald der Verschluss geöffnet ist, werten Sicherheitsdienste dies rechtlich als Konsumabsicht.

Gilt das Verbot auch direkt im Zug?

Hier muss man ganz genau zwischen Fernverkehr und Nahverkehr unterscheiden. Im ICE und IC der Deutschen Bahn ist der Konsum von mitgebrachtem Alkohol derzeit grundsätzlich gestattet, solange andere Fahrgäste nicht belästigt werden.

In den meisten regionalen Verkehrsverbünden sieht die Lage völlig anders aus. In S-Bahnen, Regionalbahnen und U-Bahnen von München über Berlin bis Hamburg gilt in der Regel ein ausnahmsloses Alkoholverbot im gesamten Fahrzeug.

3-Schritte-Check: So vermeidest du teure Bußgelder beim Bahnfahren

Mit dieser einfachen Routine schützt du dich vor unnötigem Ärger mit dem Sicherheitspersonal:

  • Flasche vor dem Betreten verschließen: Trinke dein Getränk vor dem Bahnhofsbereich aus oder transportiere nur originalversiegelte Flaschen in deiner Tasche.
  • Lokale Schilder am Eingang scannen: Achte beim Betreten des Bahnhofsgebäudes auf blaue oder rote Verbotspiktogramme an den Türen, die auf städtische Sonderzonen hinweisen.
  • Bordbistro und Bahnhofsgastronomie nutzen: Möchtest du legal etwas trinken, setze dich direkt in ein lizenziertes Bahnhofsrestaurant oder besuche das Bordbistro im Fernverkehrszug.

Welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß?

Sicherheitskräfte der DB Sicherheit und der Bundespolizei fordern Betroffene im ersten Schritt meist auf, das Getränk unverzüglich zu entsorgen. Wer sich weigert oder uneinsichtig zeigt, wird mit einem Platzverweis belegt.

Wiederholungstäter oder Personen, die aggressiv reagieren, erhalten schnell ein mehrwöchiges Hausverbot für das gesamte Bahnhofsareal. Zudem leiten die Ordnungsämter bei Verstößen gegen städtische Satzungen direkte Bußgeldverfahren ein, die bis zu mehrere hundert Euro kosten können.