Bis zu 40 Euro sparen: Mit getrennter Abgasuntersuchung sinken die TÜV-Kosten
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Abgasuntersuchung bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor.
Die regelmäßige Hauptuntersuchung belastet das Budget von Fahrzeughaltern zunehmend. Wer jedoch die Prüftermine strategisch aufteilt, kann die Gesamtrechnung spürbar senken.
Abgasuntersuchung bei einem Verbrenner.
Preisanstieg bei der Prüfplakette
Die Kosten für die Prüfungen haben in den letzten Jahren deutlich angezogen. Zahlten Autofahrer im Jahr 2020 für die Kombination aus Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) im Mittel noch 112 Euro, liegt der bundesweite Durchschnitt im Jahr 2026 laut ADAC-Berechnungen bei 163 Euro.
Fahrzeughalter müssen ihr Auto alle zwei Jahre vorführen, Neuwagen erstmals nach drei Jahren. Die anfallenden Gebühren sind jedoch nicht überall identisch.
Der Spartrick: AU und HU getrennt durchführen
Autofahrer können bares Geld sparen, indem sie die Abgasuntersuchung vorab in einer dafür zertifizierten Kfz-Werkstatt erledigen lassen. Freie Werkstätten legen ihre Preise für die AU selbst fest und bieten diese oft günstiger an als die Prüfstellen im Paketpreis.
Mit der ausgestellten AU-Bescheinigung geht es anschließend zur reinen Hauptuntersuchung an eine Technische Prüfstelle. Dort ist der reine HU-Preis gesetzlich begrenzt und kostet laut ADAC bis zu 61,40 Euro. Durch die Kombination aus günstiger Werkstatt-AU und reiner HU bei der Prüfstelle lassen sich im Idealfall rund 40 Euro einsparen.
Prüfstelle oder Überwachungsorganisation: Der Preisunterschied
In Deutschland führen unterschiedliche Organisationen Fahrzeugprüfungen durch:
- Technische Prüfstellen (TP): Dazu zählen je nach Bundesland Organisationen wie der TÜV oder die DEKRA. Ihre Gebühren für die reine HU unterliegen der staatlichen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind nach oben gedeckelt.
- Überwachungsorganisationen (ÜO): Anbieter wie GTÜ oder KÜS arbeiten privatrechtlich und können ihre Preise frei kalkulieren.
Wichtige Frist: Das Ein-Monats-Fenster beachten
Wer diesen Weg wählt, muss zwingend auf den Kalender achten. Die Bescheinigung über die bestandene Abgasuntersuchung darf am Tag der Hauptuntersuchung laut ADAC maximal einen Monat alt sein (monatsgenau).
Wird diese Frist überschritten, verfällt der Nachweis. In diesem Fall muss die Abgasuntersuchung erneut durchgeführt und bezahlt werden.

