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Bis zu 5.000 Euro Strafe: Warum die Pinkelpause auf der Radtour teuer werden kann

Wildpinkeln in der Öffentlichkeit ist für Radfahrer nicht erlaubt (Symbolbild). Aktuelle News

Das Verrichten der Notdurft im Gebüsch am Wegesrand gilt rechtlich als Ordnungswidrigkeit.

Nach mehreren Stunden im Fahrradsattel meldet sich unterwegs unvermeidbar die Blase. Ist weit und breit keine Raststätte oder ein Gasthof in Sicht, nutzen viele den vermeintlich harmlosen Tritt ins Gebüsch.

Der kurze Stopp am Wegesrand kann jedoch empfindliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Das Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit ist in Deutschland keineswegs ein Kavaliersdelikt.

Wildpinkeln in der Öffentlichkeit ist für Radfahrer nicht erlaubt (Symbolbild).
Wildpinkeln in der Öffentlichkeit ist für Radfahrer nicht erlaubt.

Rechtliche Einordnung: Belästigung der Allgemeinheit

Wer sich am Radweg oder im Wald erleichtert, begeht nach § 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Belästigung der Allgemeinheit. Dieser Tatbestand greift bei grob ungehörigem Verhalten im öffentlichen Raum.

Ordnungsämter und die Polizei können das Wildpinkeln direkt ahnden, sobald sie den Vorfall beobachten oder Passanten Anzeige erstatten. Entlang frequentierter Radwege ist das Risiko einer Kontrolle deutlich höher als in unzugänglichem Terrain.

Wann Wildpinkeln zur Straftat wird

Kommt zum reinen Bedürfnis eine gezielte Entblößung oder eine sexuelle Absicht hinzu, ändert sich die Rechtslage grundlegend. In solchen Fällen greift § 183a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses).

Bei einer Verurteilung droht dann nicht mehr nur ein Bußgeldbescheid, sondern eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Ohne sexuelle Komponente bleibt das Urinieren im Freien jedoch eine reine Ordnungswidrigkeit.

Bußgelder im Vergleich: Kommunen setzen Rahmen fest

Die Höhe des fälligen Betrags richtet sich nach der kommunalen Satzung des jeweiligen Ortes. Die Unterschiede zwischen den deutschen Städten fallen dabei extrem aus.

  • Berlin: 20 Euro
  • Oberhausen: 25 Euro
  • Köln: 60 bis 200 Euro
  • Karlsruhe: 100 Euro
  • Stuttgart, Hannover, Erfurt: bis zu 5.000 Euro

Besonders Städte wie Stuttgart oder Hannover schöpfen den gesetzlichen Rahmen bei Verstößen voll aus, wodurch das Urinieren im Freien zu einem existenzbedrohenden Kostenfaktor werden kann.

Routenplanung verhindert teure Überraschungen

Um Strafen und langwierige Kontrollen zu vermeiden, empfiehlt sich die vorherige Einbindung fester Anlaufpunkte in die Streckenführung. Viele Navigations-Apps für Radfahrer weisen öffentliche Toiletten, Tankstellen oder bewirtschaftete Gaststätten entlang der Route präzise aus.