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Bis zu 540 Euro Staatszuschuss: Neues Altersvorsorgedepot startet 2027

Symbolbild Altersvorsorgedepot mit ETF-Sparplan und staatlicher Förderung Aktuelle News

Ab Januar 2027 fördert der Staat private ETF- und Fondssparpläne mit jährlichen Zulagen.

Ab dem 1. Januar 2027 wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland grundlegend umgebaut. Anstelle starrer Versicherungsverträge können Sparer künftig ein gefördertes Altersvorsorgedepot nutzen und direkt in Fonds und ETFs investieren.

Das durch das Altersvorsorgereformgesetz geschaffene Modell verzichtet bewusst auf Beitrags- oder Renditegarantien, um langfristig höhere Ertragschancen am Kapitalmarkt zu ermöglichen.

Das Fördermodell: Bis zu 540 Euro Grundzulage

Die staatliche Unterstützung richtet sich nach den eingezahlten Eigenbeiträgen. Für die ersten 360 Euro pro Jahr zahlt der Staat einen Zuschuss von 50 Prozent, also maximal 180 Euro.

Für darüber hinausgehende Einzahlungen bis zu einem jährlichen Gesamteigenbeitrag von 1.800 Euro beträgt die Förderquote 25 Prozent. Wer den Höchstbetrag von 1.800 Euro pro Jahr (150 Euro monatlich) ausschöpft, erhält die maximale Grundförderung von 540 Euro jährlich.

Kinderzulage und Bonus für Berufseinsteiger

Familien erhalten pro förderfähigem Kind einen zusätzlichen staatlichen Zuschuss von bis zu 300 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist ein eigener Sparbeitrag von ebenfalls 300 Euro jährlich je Kind.

Junge Sparer unter 25 Jahren erhalten im ersten Beitragsjahr zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro gutgeschrieben.

Öffnung für Selbstständige und Kostengrenze im Standarddepot

Erstmals erhalten auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende direkten Zugang zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, unabhängig von einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bis zu 540 Euro Staatszuschuss: Neues Altersvorsorgedepot startet 2027

Für Anleger, die ihr Portfolio nicht selbst strukturieren möchten, wird ein gesetzlich definiertes Standarddepot eingeführt. Bei diesem Produkt sind die jährlichen Effektivkosten per Gesetz auf maximal ein Prozent gedeckelt.

Steuerregeln und Risikoprofil

Während der Ansparphase bleiben Kursgewinne, Zinsen und Dividenden innerhalb des Depots steuerfrei. Die Besteuerung greift erst bei der Auszahlung im Rentenalter nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung.

Durch den Verzicht auf Beitragsgarantien tragen Anleger das volle Kapitalmarktrisiko. Zwischenzeitliche Kursverluste sind möglich, weshalb sich das Depot vor allem für mehrjährige Anlagehorizonte eignet.

Vorzeitige Entnahmen vor dem Rentenalter führen dazu, dass erhaltene Zulagen und steuerliche Vergünstigungen an den Staat zurückgezahlt werden müssen.

Auszahlung zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr

Die reguläre Auszahlungsphase beginnt zwischen dem vollendeten 65. und 70. Lebensjahr. Sparer können dabei zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlungsplan wählen.

Ein Auszahlungsplan muss mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen. Zum Start der Auszahlung dürfen Anleger bis zu 30 Prozent des gesamten Kapitals auf einen Schlag förderunschädlich entnehmen.