Blaulicht an der roten Ampel: Wann das Überfahren der Haltelinie legal ist
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Ein Rettungswagen im Straßenverkehr.
Mehr als zwei Millionen Verkehrsunfälle erfasste das Statistische Bundesamt zuletzt innerhalb eines einzigen Jahres in Deutschland. Bei rund 265.000 dieser Vorfälle gab es Personenschäden.
Entsprechend häufig sind Einsatzkräfte auf den Straßen unterwegs. Doch wie verhält man sich korrekt, wenn man an einer roten Ampel steht und sich von hinten ein Rettungswagen mit Sondersignal nähert?
Rechtliche Pflicht: Freie Bahn für Einsatzkräfte
Rettungswagen
Nähert sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht, dürfen und müssen Autofahrer die Haltelinie an einer roten Ampel überfahren, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, Platz zu machen. Die Straßenverkehrsordnung verpflichtet alle Verkehrsteilnehmer in solchen Situationen dazu, sofort freie Bahn zu schaffen.
Grundlage hierfür ist, dass durch das Ausweichmanöver akute Gefahren für Menschenleben, die öffentliche Sicherheit oder schwere Gesundheitsschäden abgewendet werden können.
Richtiges Verhalten im Kreuzungsbereich
Beim Überqueren der roten Ampel ist äußerste Vorsicht geboten. Fahrer dürfen nicht einfach mit normalem Tempo in die Kreuzung einfahren, sondern müssen sich langsam vortasten.

Dabei muss stets auf den Querverkehr geachtet werden, da andere Verkehrsteilnehmer eventuell Grün haben und das Einsatzfahrzeug noch nicht wahrgenommen haben. Meist genügt es, vorsichtig ein Stück nach rechts oder links versetzt in den Kreuzungsbereich vorzurollen, um die Durchfahrt frei zu machen.
Schutz vor ungerechtfertigten Bußgeldern
Wird man beim Ausweichen von einem Rotlichtblitzer erfasst, sollte man sich unmittelbar nach der Situation das Kennzeichen des passierenden Einsatzwagens, den Fahrzeugtyp sowie Uhrzeit und Ort notieren.
Mit diesen Angaben lässt sich im Fall eines Bußgeldbescheids bei der zuständigen Behörde nachweisen, dass der Rotlichtverstoß zur Ermöglichung eines Noteinsatzes diente.

