Bonpflicht-Reform ab 2028: Bundesregierung plant digitalen Beleg – Handel fordert komplettes Aus
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Ab 2028 soll der Kassenbeleg in Deutschland primär digital bereitgestellt werden.
Die Bundesregierung plant das Ende des standardmäßigen Papierbelegs. Ab dem Jahr 2028 soll die Belegausgabepflicht grundlegend umgestellt werden: Unternehmen müssen Kassenbons dann primär auf digitalem Weg bereitstellen. Ein Ausdruck auf Papier soll nur noch dann erfolgen, wenn Kunden dies ausdrücklich verlangen.
Kritiker sehen in der Abschaffung von Papierbelegen eine reine Verlagerung in den digitalen Raum.
Wirtschaft verlangt vollständige Abschaffung
Gegen die Umstellung regt sich massiver Widerstand in mehreren Wirtschaftsverbänden. Der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesverband der Deutschen Industrie plädieren nicht für eine Digitalisierung, sondern für die ersatzlose Streichung der Ausgabepflicht. Bons sollten ihrer Ansicht nach grundsätzlich nur noch auf Wunsch der Käufer erzeugt werden müssen.
Die Verbände kritisieren, dass der aktuelle Entwurf den bürokratischen Aufwand nicht verringert, sondern lediglich in die digitale Infrastruktur verschiebt. Ralph Brügelmann vom HDE betonte gegenüber der „Lebensmittel Zeitung“, die Belegpflicht nütze in ihrer jetzigen Form weder Kunden noch Finanzprüfern.
Bäckerhandwerk warnt vor QR-Code-Zwang
Besonders scharfe Kritik kommt aus dem Bäckerhandwerk. Laut dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks müssen Betriebe auch künftig bei jedem Verkauf einen standardisierten elektronischen Beleg erzeugen – beispielsweise als QR-Code. Dies müsse selbst dann geschehen, wenn der Kunde kein Interesse an einem Nachweis hat.
Für Betriebe ändere sich im alltäglichen Ablauf dadurch fast nichts im Vergleich zur bisherigen Praxis. Die Belastung für das Kassenpersonal bleibe unverändert hoch.

Neue Regeln ab 100.000 Euro Umsatz
Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Verschärfung für Kassensysteme vor. Betriebe mit einem jährlichen Umsatz ab 100.000 Euro sollen zur Nutzung elektronischer Registrierkassen mit zertifizierter Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) verpflichtet werden. Die Nutzung offener Ladenkassen wäre für diese Unternehmen damit rechtlich ausgeschlossen.
Die technische Aufrüstung der Kassensysteme verursacht vor allem in größeren Unternehmen hohe Kosten.
Die Umrüstung der Kasseninfrastruktur bedeutet für viele Unternehmen erhebliche Ausgaben. Retail-Berater Magnus Bührmann verwies gegenüber der „Lebensmittel Zeitung“ darauf, dass digitale Belege allen Käufern barrierefrei zugänglich gemacht werden müssen. Händlereigene Kunden-Apps genügen den rechtlichen Anforderungen als alleinige Ausgabelösung nicht.
Die Belegausgabepflicht war in Deutschland am 1. Januar 2020 eingeführt worden, um Kassenmanipulationen und Steuerhinterziehung im Handel zu unterbinden.


