Brief vom KBA: Ist die Fahrleistungserhebung 2026 Pflicht oder Betrug?
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Rund 200.000 Fahrzeughalter werden zufällig für die Fahrleistungserhebung 2026 ausgewählt.
Wenn ein Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) aus Flensburg im Briefkasten landet, sind viele Autofahrer erst einmal verunsichert. Die Behörde fragt plötzlich Tachostände und Angaben zum Fahrverhalten ab. Ist das seriös? Müssen Sie antworten? Und landen diese Daten bei der Versicherung oder dem Finanzamt?

Post vom Kraftfahrt-Bundesamt an deutsche Fahrzeughalter.
Hintergrund der Fahrleistungserhebung
Die Fahrleistungserhebung 2026 dient dazu, ein präzises Bild über die tatsächlich zurückgelegten Kilometer von Fahrzeugen in Deutschland zu erhalten. Die Daten dienen als Basis für die Verkehrsplanung und künftige Investitionen in die Infrastruktur. Die Koordination übernimmt die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums.
Elektroauto während eines Ladevorgangs.
Bis 2027 werden insgesamt 200.000 Halter stichprobenartig angeschrieben. Dies betrifft nicht nur Pkw, sondern eine breite Palette an Fahrzeugen:
- Motorräder
- Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
- E-Bikes, E-Scooter und Segways
- Krankenfahrstühle
Teilnahme: Freiwillig oder verpflichtend?
Die gute Nachricht vorab: Die Befragung ist vollständig freiwillig. Es drohen keine Bußgelder, Mahnungen oder sonstige rechtliche Konsequenzen, wenn Sie das Schreiben ignorieren. Dennoch bittet das KBA um Teilnahme, um die statistische Aussagekraft der Daten zu gewährleisten.
Echte KBA-Post von Betrugsversuchen unterscheiden
Immer wieder versuchen Kriminelle, mit gefälschten Behördenbriefen an Daten zu gelangen. Ein echtes KBA-Schreiben zur Fahrleistungserhebung erkennen Sie an diesen Merkmalen:

- Der Absender ist das Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg.
- Das Schreiben enthält eine individuelle Referenznummer.
- Im Briefkopf wird das Kennzeichen eines Ihrer aktuell angemeldeten Fahrzeuge genannt.
- Es erfolgt ein Verweis auf die offizielle Webseite kba.de.
Wichtig: Das KBA fordert Sie niemals zur Zahlung von Geld oder zur Angabe von Kreditkarten- oder Kontodaten auf. Sollte ein Schreiben eine Zahlungsaufforderung enthalten, handelt es sich um einen Betrugsversuch. In diesem Fall sollten Sie das Schreiben ignorieren und gegebenenfalls die Polizei informieren.
So funktioniert die Datenabfrage
Die Erhebung erfolgt in zwei Schritten: Sie melden den Tachostand zu einem Stichtag und nach einigen Wochen erneut zu einem zweiten Stichtag. Die Differenz liefert die benötigte Kilometerleistung. Sie können die Daten entweder per beiliegendem Antwortbogen oder bequem über das offizielle Online-Portal des KBA übermitteln.
Datenschutz und Verwendung der Daten
Das KBA versichert, dass die erhobenen Daten ausschließlich für die Fahrleistungserhebung genutzt werden. Es gelten strenge Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
- Keine Weitergabe: Finanzämter, Versicherer oder die Polizei erhalten keinen Zugriff auf individuelle Daten.
- Pseudonymisierung: Auswertungen erfolgen nur anonymisiert.
- Löschfrist: Alle personenbezogenen Daten werden spätestens drei Monate nach Abschluss der Erhebung gelöscht.
Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes.

