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Briefwahl in Deutschland: So stellen Sie sicher, dass Ihre Stimme zählt

Ein roter Wahlbriefumschlag bereit für den Versand. Aktuelle News

Der rote Wahlbriefumschlag ist das wichtigste Dokument bei der Briefwahl.

Briefwahl einfach beantragen

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen bequem bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes anfordern. Dies ist per E-Mail, auf dem Postweg oder persönlich möglich. Einige Kommunen bieten zudem die Online-Beantragung an.

Für den Antrag benötigen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre aktuelle Wohnanschrift. Wichtig: Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig. Sie können jedoch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, den Antrag in Ihrem Namen einzureichen.

Wichtige Fristen und Sonderfälle

Der reguläre Antrag auf einen Wahlschein muss bis spätestens Freitag, 15:00 Uhr, vor dem Wahltag eingehen. In Ausnahmefällen, etwa bei einer plötzlichen Erkrankung oder unzumutbaren Schwierigkeiten, das Wahllokal aufzusuchen, können Wahlscheine sogar noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden.

Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie per Post einen Wahlschein, den Stimmzettel, einen weißen Stimmzettelumschlag und einen roten Wahlbriefumschlag. Ein beiliegendes Merkblatt erläutert den Ablauf detailliert.

Briefwahl in Deutschland: So stellen Sie sicher, dass Ihre Stimme zählt

Schritt-für-Schritt zur gültigen Stimme

  • Kreuzen Sie den Stimmzettel persönlich und unbeobachtet an.
  • Legen Sie den Stimmzettel in den weißen Umschlag und verschließen Sie diesen.
  • Unterschreiben Sie die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein.
  • Legen Sie beides in den roten Umschlag.
  • Senden Sie den roten Umschlag unfrankiert innerhalb Deutschlands ab oder geben Sie ihn bei der angegebenen Stelle ab. Bei Versand aus dem Ausland müssen Sie das Porto selbst tragen.

Sicherheit und Fristen am Wahltag

Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingetroffen sein. Planen Sie ausreichend Zeit für den Postweg ein, da verspätet eingehende Umschläge nicht mehr berücksichtigt werden können.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Briefwahl bereits 2013 für verfassungskonform erklärt. Da der gesamte Prozess analog abläuft, ist die Wahl vor Cyberangriffen geschützt. Eidesstattliche Erklärungen und Sperrvermerke verhindern zudem zuverlässig Mehrfachwahlen.

Häufige Fehler bei der Briefwahl

  • Zu späte Beantragung: Warten Sie nicht auf die Wahlbenachrichtigung, sondern beantragen Sie Unterlagen frühzeitig.
  • Falsche Daten: Achten Sie auf korrekte Angaben. Unstimmigkeiten beim Namen müssen sofort gemeldet werden.
  • Verlust der Unterlagen: Sollten die Unterlagen nicht ankommen, können Sie bis Samstag vor der Wahl (12:00 Uhr) bei der Gemeinde Ersatz anfordern. Der alte Schein wird dann gesperrt.
  • Fehlende Unterschrift: Ohne Ihre Unterschrift auf der eidesstattlichen Versicherung ist die Stimme ungültig.
  • Falsche Frankierung: Innerhalb Deutschlands ist der Versand portofrei. Aus dem Ausland muss ausreichend frankiert werden.