Zum Inhalt springen
On Air Festival

Brunnen bohren im Garten: Ab 15 Metern Tiefe droht Genehmigungspflicht

Hydroponisches Anzuchtsystem von Idoo Aktuelle News

Hydroponisches Indoor-Gartensystem mit Wassertank und LED-Beleuchtung.

Wenn sommerliche Hitze den Rasen austrocknet und Kommunen das Bewässern mit Leitungswasser untersagen, rückt ein eigener Brunnen in den Fokus. Doch das Fördern von Grundwasser auf dem eigenen Grundstück ist an strikte rechtliche Vorgaben gebunden.

Grundstückseigentümer dürfen nicht eigenmächtig in tiefere Erdschichten vordringen. „Brunnenbau bezweckt in aller Regel Grundwasserförderung“, betont Rechtsanwalt Rolf Kemper von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Jede Grundwassernutzung muss bei den zuständigen Behörden gemeldet oder formal genehmigt werden.

Zuständigkeiten und die 15-Meter-Grenze

Ansprechpartner für das Vorhaben sind die unteren Wasserbehörden der Landratsämter sowie kreisfreien Städte, in Stadtstaaten die jeweiligen Landesämter. Vor dem eigentlichen Bau ermittelt ein Fachbetrieb über eine Probebohrung den Grundwasserspiegel, die Bodenbeschaffenheit und die erwartbare Schüttung.

Bereits diese Voruntersuchung ist anzeigepflichtig. Bis zu einer Tiefe von etwa 15 Metern reicht an vielen Orten eine reine Anzeige aus. Geht die Bohrung tiefer in den Untergrund, verlangen die Behörden in der Regel eine formelle Genehmigung.

Idoo
Idoo Hydroponisches Anzuchtsystem

Die Ausführung übernehmen überwiegend spezialisierte Firmen durch Bohren oder Rammen. Die Beauftragung eines Fachbetriebs sichert Eigentümer rechtlich ab, da das Unternehmen für eventuelle Grundwasserverunreinigungen während der Arbeiten haftet.

Brunnen bohren im Garten: Ab 15 Metern Tiefe droht Genehmigungspflicht

Einschränkungen bei Trockenheit und illegale Bohrungen

Das geförderte Wasser darf für Beete, Rasenflächen oder unter bestimmten Bedingungen für Pools genutzt werden. Allerdings hebeln Trockenheitsverordnungen bestehende Brunnenrechte im Sommer oft aus: Behörden können die Entnahme zeitweise untersagen oder auf Nachtstunden beschränken.

Rückbaupflicht bei Schwarzbauten

Wer ohne erforderliche Anzeige oder Genehmigung baut, geht ein hohes finanzielles Risiko ein. Scheitert eine nachträgliche Legalisierung, verlangt die Behörde die vollständige Schließung und den Rückbau der Anlage auf Kosten des Eigentümers.

Zusätzlich drohen empfindliche Bußgelder. Da sinkende Grundwasserspiegel größere Bohrtiefen und damit steigende Investitionen erfordern, empfiehlt Rechtsanwalt Kemper, vorab mindestens drei bis vier detaillierte Angebote von Fachbetrieben einzuholen.