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Brunnenbau im eigenen Garten: Ab 15 Metern Tiefe droht die Genehmigungspflicht

Hydroponisches Anzuchtsystem für Pflanzen im Innenbereich Aktuelle News

Hydroponische Systeme ermöglichen die Pflanzenaufzucht unabhängig von der Bewässerung im Freien.

Trockene Rasenflächen und gemeindliche Bewässerungsverbote im Hochsommer bringen viele Grundstückseigentümer auf dieselbe Idee: Ein eigener Gartenbrunnen soll die Wasserversorgung sichern. Die direkte Grundwassernutzung unterliegt in Deutschland jedoch strengen rechtlichen Vorgaben.

Das Eigentum an einem Grundstück berechtigt nicht automatisch zum beliebigen Eingriff in die darunterliegenden Erdschichten. Brunnenbau dient primär der Grundwasserförderung und gilt wasserrechtlich als Gewässerbenutzung, die mindestens meldepflichtig ist.

Meldepflicht bei der unteren Wasserbehörde

Zuständig für die Formalitäten sind die unteren Wasserbehörden der jeweiligen Landratsämter oder kreisfreien Städte. In den Stadtstaaten fungiert die zuständige Landesbehörde als direkter Ansprechpartner.

Fachbetriebe führen vor dem eigentlichen Bau meist eine Probebohrung durch, um Grundwasserstand, Bodenbeschaffenheit und Ergiebigkeit zu prüfen. Bereits diese Voruntersuchung muss in der Regel bei den Behörden angemeldet werden.

Die 15-Meter-Grenze bei Bohrungen

Bis zu einer Tiefe von etwa 15 Metern reicht an vielen Orten eine reine Anzeige des Vorhabens aus. Geht die Bohrung tiefer in den Boden, verlangen die Behörden meist ein förmliches Genehmigungsverfahren.

Idoo
Idoo Hydroponisches Anzuchtsystem

Die Durchführung durch ein zertifiziertes Unternehmen bietet rechtliche Absicherung: Der Betrieb kennt die lokalen Auflagen und haftet direkt, falls es während der Arbeiten zu einer Verunreinigung des Grundwassers kommt.

Brunnenbau im eigenen Garten: Ab 15 Metern Tiefe droht die Genehmigungspflicht

Einschränkungen bei Sommerhitze und Trockenheit

Gefördertes Brunnenwasser darf typischerweise für Beete, Rasenflächen oder unter Auflagen auch zum Befüllen von Pools genutzt werden. Allerdings schützt eine behördliche Erlaubnis nicht vor akuten Einschränkungen.

Bei anhaltender Trockenheit dürfen Bundesländer und Kommunen die Entnahme stark begrenzen oder zeitliche Vorgaben erlassen, etwa ein reines Bewässerungsverbot tagsüber. Diese Vorgaben gelten ausnahmslos auch für Brunnenbesitzer.

Illegale Brunnen: Teurer Rückbau und Bußgelder

Wer ohne notwendige Meldung oder Genehmigung bohrt, geht ein hohes finanzielles Risiko ein. Eine nachträgliche Genehmigung ist zwar theoretisch möglich, wird aber keineswegs garantiert erteilt.

Verweigert die Wasserbehörde die Genehmigung nachträglich, ordnet sie neben der Stilllegung den vollständigen und fachgerechten Rückbau des Brunnens an. Zusätzlich droht ein individuelles Bußgeld.

Die Gesamtkosten einer Anlage hängen stark von der nötigen Bohrtiefe und dem sinkenden Grundwasserspiegel ab. Vor der Beauftragung empfiehlt sich das Einholen von drei bis vier Vergleichsangeboten spezialisierter Fachbetriebe.