Coesfelder Liste: Nicht abgeschobener Jugendlicher an Straßenschlacht in Köln beteiligt
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Die Kölner Ausländerbehörde gerät wegen ungenutzter Rückführungsangebote unter Druck.
Ein ausreisepflichtiger Jugendlicher aus Bosnien-Herzegowina soll Anfang August an einer schweren Straßenschlacht im Kölner Stadtteil Mülheim beteiligt gewesen sein. Der Fall sorgt für erhebliche Unruhe, da die Kölner Behörden eine frühere Möglichkeit zur Abschiebung ungenutzt ließen.
Bereits im Jahr 2024 hatte die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld der Stadt Köln Unterstützung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren angeboten. Das Kölner Ausländeramt griff dieses Hilfsangebot jedoch nicht auf, wodurch die Vorbereitung einer Rückführung liegenblieb.
Behördenversäumnisse rund um die Coesfelder Liste
Die Vorgänge reihen sich ein in die Debatte um die sogenannte „Coesfelder Liste“. Die Stadt Köln räumte inzwischen ein, dass es im Umgang mit den Daten und Angeboten aus Coesfeld zu gravierenden Kommunikations- und Bearbeitungsfehlern kam.
Dass der betroffene Jugendliche trotz bestehender Ausreisepflicht in Köln blieb und später an den Ausschreitungen teilnahm, löst massive Kritik an den internen Abläufen der Stadtverwaltung aus.
Staatsanwaltschaft prüft strafrechtliche Vorwürfe
Nach Bekanntwerden der Versäumnisse wurden Strafanzeigen erstattet. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob ein Anfangsverdacht auf strafbares Verhalten von Mitarbeitern der Kölner Verwaltung vorliegt.

Gleichzeitig stehen dienstrechtliche Konsequenzen im Raum. Geklärt werden muss, welche Sachbearbeiter und Führungskräfte für das Liegenlassen des Vorgangs verantwortlich sind.
Druck auf Politik und Ausländerbehörden wächst
Der Vorfall verstärkt den politischen Druck auf Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul und die kommunalen Ausländerämter. Kritiker fordern transparente Aufklärung darüber, warum vorhandene Instrumente zur Durchsetzung von Ausreisepflichten in Köln nicht konsequent genutzt wurden.
Zwar führt eine Ausreisepflicht aufgrund rechtlicher und tatsächlicher Hürden nicht immer zu einer sofortigen Abschiebung, das behördliche Ignorieren konkreter Beschaffungshilfen für Reisedokumente gilt jedoch als schwerwiegendes Versäumnis.
