Dieselskandal: Gericht kippt 4,1-Millionen-Euro-Vergleich mit Ex-Audi-Chef Rupert Stadler
Aktuelle News
Juristischer Rückschlag für Rupert Stadler: Das Oberlandesgericht Celle erklärt den VW-Haftungsvergleich für nichtig.
Der mühsam ausgehandelte 4,1-Millionen-Euro-Haftungsvergleich zwischen Volkswagen und dem früheren Vorstandschef Rupert Stadler ist offiziell gekippt. Das Oberlandesgericht Celle hat den Zustimmungsbeschluss der VW-Hauptversammlung aus dem Juli 2021 für nichtig erklärt (Az. 9 U 93/22). Damit steht der finanzielle Schlussstrich unter die zivilrechtliche Aufarbeitung des Abgasskandals für den Ex-Manager plötzlich wieder komplett offen.
Auslöser der Entscheidung waren Klagen zweier Anlegerschutzvereine, die das Vorgehen des Konzerns auf der damaligen Aktionärsversammlung juristisch anfochten. Nachdem das Landgericht Hannover und zuvor auch das OLG die Klagen zunächst abgewiesen hatten, hob der Bundesgerichtshof die Beschlüsse im September 2025 teilweise auf und verwies die Akten zurück nach Niedersachsen. Nun steht fest: Die Aktionäre wurden nicht ausreichend über das tatsächliche Vermögen von Rupert Stadler informiert.
Fehlende Transparenz: Warum die Richter den Deal stoppten

Im Zentrum des Verfahrens stand das gesetzlich verankerte Auskunftsrecht der Anteilseigner auf der Hauptversammlung. Bei internen Untersuchungen war der VW-Konzern zu dem Ergebnis gelangt, dass frühere Spitzenmanager wie Martin Winterkorn und Rupert Stadler ihre unternehmerischen Sorgfaltspflichten nach Bekanntwerden des Dieselskandals 2015 fahrlässig verletzt hatten. Um langwierige Schadensersatzprozesse abzuwenden, sollten Vergleiche geschlossen werden: Winterkorn sollte 11,2 Millionen Euro beisteuern, Stadler 4,1 Millionen Euro, während eine D&O-Haftpflichtversicherung rund 270 Millionen Euro abdeckte.
Doch bei der entscheidenden Abstimmung blieben elementare Fragen unbeantwortet. Der Vorstand legte den Aktionären zwar Details zum Einkommen der Betroffenen vor, schwieg jedoch zur konkreten Vermögenslage. Für das Oberlandesgericht Celle ein gravierender Mangel, der den gesamten Beschluss zu Fall brachte.
Die in der Hauptversammlung zu Stadlers Vermögensverhältnissen gegebenen Antworten genügten demnach nicht, um die Beurteilung des Aufsichtsrats nachvollziehbar darzulegen.
Aus den erteilten Antworten war für die Aktionäre schlicht nicht erkennbar, in welchem Umfang die bestehenden Haftungsansprüche eigentlich durch das private Vermögen des Ex-Audi-Chefs gedeckt gewesen wären. Zudem blieb unklar, ob der Aufsichtsrat bei Abschluss der Vereinbarung selbst über diese Daten verfügte oder seine Entscheidung ohne verlässliche Faktenbasis traf.
Mythos vs. Realität: Was Vorstandsvergleiche wirklich bedeuten
In der öffentlichen Wahrnehmung hält sich hartnäckig die Annahme, ein von der Hauptversammlung abgesegneter Manager-Vergleich sei rechtlich unumstößlich und beende zivilrechtliche Ansprüche endgültig. Die Realität im deutschen Aktiengesetz sieht jedoch anders aus: Aktionäre besitzen weitreichende Kontrollrechte. Verletzt die Unternehmensführung das Informationsrecht der Eigentümer bei existentiellen Abstimmungen, können Beschlüsse selbst Jahre später gerichtlich kassiert werden. Ein Vergleich schützt Spitzenkräfte nicht automatisch vor weiteren Nachforderungen, wenn die Vermögensverhältnisse im Vorfeld verschleiert oder unzureichend geprüft wurden.
Der Fall Rupert Stadler im Überblick
Die zivilrechtliche Dimension des Dieselskandals erreicht damit eine neue Eskalationsstufe. Die folgende Übersicht fasst die zentralen Rahmendaten der gerichtlich beanstandeten Vereinbarung zusammen:
| Kriterium | Detail zur Vereinbarung |
|---|---|
| Betroffener Ex-Manager | Rupert Stadler (ehemaliger Audi-Vorstandsvorsitzender) |
| Ursprüngliche Eigenbeteiligung | 4,1 Millionen Euro |
| Versicherungsanteil gesamt | Rund 270 Millionen Euro (D&O-Police) |
| Gerichtsentscheidung | Haftungsvergleich durch OLG Celle für nichtig erklärt |
| Aktenzeichen | Az. 9 U 93/22 |
| Status des Urteils | Noch nicht rechtskräftig |
Wie es für Volkswagen und Stadler jetzt weitergeht

Das aktuelle Urteil des OLG Celle betrifft zunächst isoliert die Vereinbarung mit Rupert Stadler. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da der Senat zwar keine Revision zuließ, den Parteien jedoch der Weg einer Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof offensteht. Für den weiteren Verlauf zeichnen sich nun konkrete Szenarien ab:
- Prüfung von Rechtsmitteln: Die Konzernjuristen und Stadlers Verteidigung können binnen der gesetzlichen Fristen versuchen, die Nichtzulassung der Revision vor dem BGH anzufechten.
- Neuverhandlung des Vergleichs: Scheitert dieser Weg, muss der Aufsichtsrat mit dem früheren Konzernlenker über eine neue Haftungssumme verhandeln, die dessen tatsächliche Vermögensverhältnisse transparent einbezieht.
- Erneutes Votum der Aktionäre: Ein modifizierter Haftungsvergleich müsste zwingend einer künftigen Hauptversammlung vorgelegt und diesmal mit lückenloser Auskunft beantwortet werden.
💡 Der Dieselskandal bleibt für die Führungsriege der deutschen Automobilindustrie auch Jahre nach den ersten Enthüllungen ein unkalkulierbares finanzielles Risiko.
🔍 Für Aktionäre markiert das Urteil aus Celle einen bedeutsamen Sieg für mehr Transparenz und gelebte Aktionärsrechte gegenüber Konzernspitzen.
📌 Wie bewerten Sie die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle?
👇 Hinterlassen Sie Ihre Meinung in den Kommentaren und diskutieren Sie mit unserer Community über die Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft.
