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E-Auto an Supermärkten laden: Warum ein Ladevorgang Sie 30 Euro kosten kann

Eine Frau beim Aufladen ihres Elektroautos an einer Ladesäule. Aktuelle News

Elektroautos an Supermarkt-Ladesäulen: Das Laden kann außerhalb der Geschäftszeiten zur Falle werden.

Das schnelle Aufladen während des Wocheneinkaufs ist für viele E-Auto-Fahrer zur Routine geworden. Doch was bequem klingt, kann schnell in eine teure Falle tappen – besonders an Sonn- und Feiertagen, wenn Supermärkte geschlossen sind.

Ein aktueller Vorfall in Miesbach, Bayern, verdeutlicht das Risiko. Ein Autofahrer aus Moers lud sein Fahrzeug an einem Sonntag auf einem Supermarktparkplatz. Das Ergebnis: Eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 30 Euro wegen eines Parkverstoßes.

Eine Frau lädt ihr Auto
Eine Frau lädt ihr Elektroauto an einer Ladesäule auf einem Parkplatz.

30 Euro Strafe für 36 Minuten Laden

Der betroffene Fahrer hatte sein E-Auto für lediglich 36 Minuten an einer Ladestation am Windfeld in Miesbach angeschlossen. Er ging davon aus, dass die öffentlich zugängliche Säule jederzeit nutzbar sei.

Die Realität vor Ort sieht jedoch anders aus: Die Parkraumbewirtschaftung untersagt das Parken außerhalb der regulären Ladenöffnungszeiten. Zwar gibt es entsprechende Hinweisschilder, doch laut Berichten ist die Kennzeichnung für die explizit blau markierten Ladeplätze nicht eindeutig als „Parkverbot“ für E-Autos außerhalb der Öffnungszeiten erkennbar.

Besonders problematisch: Die Ladesäule wurde über die EnBW-App als verfügbar angezeigt, ohne dass in der Anwendung Warnhinweise zu zeitlichen Einschränkungen erschienen. Da sich bereits andere Nutzer in Online-Rezensionen über ähnliche Vorfälle beklagten, scheint es sich nicht um einen Einzelfall zu handeln.

E-Auto an Supermärkten laden: Warum ein Ladevorgang Sie 30 Euro kosten kann

Auf Anfrage betonte EnBW, dass die Bewirtschaftung und die Parkregeln in der Verantwortung der jeweiligen Parkplatzeigentümer liegen. Das Unternehmen kündigte an, das Gespräch mit den Betreibern zu suchen, um die Beschilderung transparenter zu gestalten.

Sind Supermarkt-Ladesäulen rund um die Uhr nutzbar?

Die Bundesnetzagentur stellt klar: Auch Ladesäulen auf privatem Grund (wie Supermarktparkplätzen) gelten als öffentlich zugänglich. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie zwingend rund um die Uhr in Betrieb sein müssen oder das Parken dort immer erlaubt ist.

Es liegt im Ermessen des Eigentümers, die Nutzung an die Öffnungszeiten des Marktes zu koppeln.

  • Unterschiedliche Konzepte: Discounter wie Aldi Süd erlauben an vielen Standorten das Laden zwischen 6 und 22 Uhr – auch sonntags. An einigen Plätzen ist dies sogar rund um die Uhr möglich.
  • Informationspflicht: Verlassen Sie sich niemals blind auf Lade-Apps. Die Informationen dort bilden die tatsächliche Beschilderung vor Ort nicht immer zuverlässig ab.
  • Sorgfaltspflicht: Achten Sie bei der Ankunft zwingend auf die Hinweisschilder zur Parkdauer und zu den geltenden Nutzungszeiten.

Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft vor dem Anschließen des Kabels, ob der Parkplatz außerhalb der Geschäftszeiten für Kraftfahrzeuge gesperrt ist. Die „öffentliche“ Erreichbarkeit der Säule schützt vor einer Vertragsstrafe für unbefugtes Parken nicht.