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Easyjet-Streik: Familie bleibt auf 1.700 Euro Kosten sitzen

Symbolbild für Flugausfälle durch Streik am Flughafen. Aktuelle News

Flugausfälle durch Personalstreiks führen für Reisende oft zu hohen Mehrkosten.

Ein Streik bei der Fluggesellschaft Easyjet hat am vergangenen Wochenende hunderte Passagiere getroffen. Besonders hart traf es eine fünfköpfige Familie aus Frankreich, die nach ihrem Kroatien-Urlaub festsaß und kurzfristig 1.700 Euro für eine neue Heimreise ausgeben musste.

Streikfolgen: Hunderte Flüge fallen aus

Die betroffene Familie wollte am 15. August von Dubrovnik zurück nach Lyon fliegen. Die Airline strich den Flug jedoch kurzfristig. Insgesamt waren am Wochenende rund 100 Abflüge von den Arbeitsniederlegungen betroffen.

Hintergrund des Streiks ist der Konflikt um die Arbeitsbedingungen bei Easyjet. Insbesondere das Personal am Standort Lyon protestiert gegen instabile Dienstpläne und kurzfristige, unvorhersehbare Änderungen der Einsatzorte. In Lyon beteiligten sich laut Berichten rund 80 Prozent der Belegschaft an der Arbeitsniederlegung.

Gestrandet und auf sich allein gestellt

Die Familie erfuhr am Freitag um 16 Uhr von der Annullierung ihres Fluges für den darauffolgenden Samstag. „Außer einem Gutschein oder einer Erstattung blieb uns keine Lösung“, berichtete Maxime, der Familienvater. Um die Rückkehr zu gewährleisten, organisierte er eigenständig eine Ersatzverbindung über Genf.

Easyjet-Streik: Familie bleibt auf 1.700 Euro Kosten sitzen

Nach einer Reise mit einem Mietwagen und der Unterstützung durch Freunde erreichten sie schließlich Lyon. Die zusätzlichen Kosten für die Alternativflüge beliefen sich auf 1.700 Euro. „Sie bieten uns überhaupt keine Lösungen an. Das ist das Problem. Wir sind auf uns allein gestellt“, kritisierte er die Kommunikation der Airline.

Rechte der Passagiere bei Streiks

Bei einer Annullierung aufgrund eines Streiks des eigenen Flugpersonals stehen Passagieren klare Rechte zu:

  • Ersatzbeförderung: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, eine kostenlose Beförderung zum Endziel zu organisieren.
  • Selbstbuchung: Reagiert die Airline nicht, können Passagiere unter Umständen selbst Ersatz buchen und die Kosten später zurückfordern. Hierfür sind sämtliche Belege für Tickets, Verpflegung und Unterkünfte zwingend erforderlich.
  • Ticket-Erstattung: Wer keine Ersatzbeförderung wünscht, hat Anspruch auf die Erstattung des ursprünglichen Ticketpreises.

Wichtig ist die Unterscheidung der Streikursache: Streikt das eigene Personal der Airline, stehen die Chancen auf Entschädigung deutlich besser als bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen. Streiken hingegen externe Akteure wie Fluglotsen, ist die Fluggesellschaft rechtlich oft fein raus.