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EU-Sanktionen blockiert: Frankreich und Slowakei fordern Streichung von Alischer Usmanow

Alischer Usmanow bei einer offiziellen Veranstaltung Aktuelle News

Der Streit um Milliardär Alischer Usmanow blockiert die Verlängerung der europäischen Sanktionen.

Ein unerwarteter diplomatischer Vorstoß bringt die europäischen Strafmaßnahmen ins Wanken: Weil Frankreich und die Slowakei fordern, den russisch-usbekischen Milliardär Alischer Usmanow von der Sanktionsliste zu streichen, konnten sich die 27 Mitgliedstaaten nicht auf die reguläre Verlängerung der Maßnahmen gegen rund 3.000 Personen und Unternehmen einigen. Statt eines Beschlusses für ein ganzes Jahr einigten sich die Diplomaten vorerst nur auf eine Notverlängerung um exakt sieben Tage.

Die Fronten in Brüssel sind verhärtet, denn das Veto einzelner Staaten gefährdet das gesamte Sanktionsregime der Europäischen Union gegen Russland. Während mehrere Partnerstaaten warnen, dass ein Einlenken die Tür für eine Klagewelle wohlhabender Russen öffnen würde, verknüpfen Paris und Bratislava den Fall mit handfesten geopolitischen Interessen.

Diplomatisches Tauziehen um das EU-Sanktionspaket

Die Europäische Union überprüft und verlängert ihre restriktiven Maßnahmen regelmäßig, wofür Einstimmigkeit unter allen Mitgliedstaaten zwingend erforderlich ist. Im Zentrum des aktuellen Konflikts steht die Weigerung der Slowakei, das gesamte Sanktionspaket mitzutragen, solange Usmanow auf der Liste geführt wird. Der slowakische Außenminister Juraj Blanar stellte sich bereits öffentlich hinter den Unternehmer, nachdem Ministerpräsident Robert Fico ein entsprechendes Schreiben des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan weitergeleitet hatte.

Erdoğan argumentierte darin, Usmanow habe sich um eine stärkere Öffnung der turksprachigen Staaten gegenüber dem Westen verdient gemacht. Überraschend schloss sich Frankreich dieser Haltung an: Hinter den Pariser Bemühungen steht der Plan, in Aserbaidschan inhaftierte französische Staatsbürger freizubekommen, da Baku sich seit geraumer Zeit für den Milliardär starkmacht.

Die Aufhebung von Listungen einzelner Akteure birgt stets das Risiko, die rechtliche Begründungsgrundlage gesamter Sanktionsregime vor den Gerichten zu schwächen.

Tegernsee-Immobilien und Millionenzahlung in Deutschland

In Deutschland steht der Name Usmanow seit Jahren im Fokus der Justiz. Die Staatsanwaltschaft München führte umfangreiche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz sowie möglicher Sanktionsverstöße gegen den 73-Jährigen. Dabei ging es unter anderem um rund 1,5 Millionen Euro, die über Auslandskonzerne für die Bewachung zweier Luxusimmobilien am bayerischen Tegernsee geflossen sein sollen.

Hinzu kam der Vorwurf, Wertgegenstände wie Gemälde, hochwertigen Schmuck und teure Weine nicht ordnungsgemäß bei den zuständigen deutschen Behörden gemeldet zu haben. Das Ermittlungsverfahren wurde nach umfangreichen Prüfungen gegen eine Geldauflage in Höhe von zehn Millionen Euro eingestellt.

Vermögen, Klagen und das Urteil vor dem EU-Gericht

Das Gesamtvermögen von Usmanow wird auf rund 14,5 Milliarden US-Dollar geschätzt, aufgebaut durch Beteiligungen am Bergbaukonzern Metalloinvest, dem Telekommunikationsriesen Megafon sowie dem Internetunternehmen Mail.ru (heute VK). Usmanow bestreitet jegliche unzulässige Nähe zur russischen Staatsführung und geht seit Jahren gerichtlich gegen die EU vor.

Vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) scheiterte er bereits zweimal mit Klagen gegen seine Sanktionierung, wobei eine Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter anhängig ist. Während die EU zwei seiner Schwestern mittlerweile von der Liste strich, blieb der Milliardär selbst bislang als kremlnaher Geschäftsmann eingestuft.

Kriterium Faktenlage
Geschätztes Vermögen Rund 14,5 Milliarden US-Dollar
Wichtigste Geschäftsfelder Metalloinvest, Megafon, Mail.ru / VK
Verfahren in Deutschland Gegen 10 Mio. Euro Geldauflage eingestellt
Juristischer Status EU Klagen vor dem EuG abgewiesen, EuGH-Berufung anhängig
Aktuelle Frist Brüssel Kompromissfrist von 7 Tagen bis Mitternacht am 22. September

Mythos vs. Realität: Wie EU-Sanktionen rechtlich funktionieren

In der öffentlichen Wahrnehmung herrscht oft die Annahme, Sanktionen seien unumstößliche Dauerbeschlüsse, die nach einmaliger Verabschiedung automatisch bestehen bleiben. Die rechtliche Realität im europäischen Rechtsrahmen sieht jedoch grundlegend anders aus:

  • Einstimmigkeitsprinzip: Jeder einzelne Mitgliedstaat besitzt ein Vetorecht bei der periodischen Verlängerung von Strafmaßnahmen.
  • Rechtsschutz: Betroffene Personen können vor den europäischen Gerichten in Luxemburg klagen, wodurch bereits mehrfach Streichungen juristisch erzwungen wurden.
  • Diplomatischer Tauschwert: Sanktionslisten dienen Staaten immer wieder als strategischer Hebel für zwischenstaatliche Verhandlungen und Gefangenenaustausche.

Die kommenden Tage bis zum Ablauf der Frist am 22. September werden zeigen, ob die Europäische Union einen Konsens findet oder ob der Streit um eine einzelne Personalie das gesamte Sanktionspaket ins Wanken bringt.

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