Zum Inhalt springen
On Air Festival

EU-Verordnung 2026/1818: Neue Regeln verbieten Würgehalsbänder und Extremzucht

Ein Schäferhund schleckt einer grauen Katze durchs Gesicht Aktuelle News

Ein Schäferhund und eine Katze im vertrauten Umgang.

Die Europäische Union verschärft den rechtlichen Rahmen für den Schutz von Haustieren. Mit der EU-Verordnung 2026/1818 greift erstmals ein unionsweites Regelwerk, das Mindeststandards für die Zucht, Haltung und den Handel von Hunden und Katzen festlegt.

Ziel des Gesetzespakets ist es, Qualzucht zu unterbinden, Haltungsbedingungen zu vereinheitlichen und den grenzüberschreitenden illegalen Tierhandel einzudämmen.

Ein Schäferhund schleckt einer grauen Katze durchs Gesicht.
Ein Schäferhund schleckt einer grauen Katze durchs Gesicht.

Strengere Vorgaben für Züchter und Halter

Die Verordnung nimmt professionelle Züchter, Händler und Betreuungspersonen gleichermaßen in die Pflicht. Verboten wird die gezielte Zucht auf extreme physische Merkmale, sobald diese Schmerzen, Atemnot oder sonstige gesundheitliche Schäden bei den Tieren verursachen.

Auch die Inzucht wird reguliert: Verpaarungen eng verwandter Tiere sind künftig untersagt, um das Risiko von Erbkrankheiten und Gendefekten systematisch zu minimieren.

Verbot von kosmetischen Eingriffen und Würgehalsbändern

Rein optisch motivierte Eingriffe sind nach den neuen Richtlinien nicht mehr zulässig. Das Kupieren von Ohren oder Ruten ist künftig ausnahmslos verboten, es sei denn, ein Tierarzt stellt eine strikt medizinische Notwendigkeit fest.

Zudem regelt die Verordnung den Einsatz von Zubehör und Unterbringungen. Die Nutzung von Würgehalsbändern wird untersagt, und auch die dauerhafte Haltung von Tieren in Käfigen oder Transportboxen wird streng beschränkt.

Pflicht zur Kennzeichnung gegen illegalen Handel

Um die Herkunft von Tieren lückenlos nachzuverfolgen, setzt die EU auf ein einheitliches System zur Registrierung mittels Mikrochip. Die nationalen Datenbanken der Mitgliedstaaten sollen künftig interoperabel vernetzt werden.

Diese Transparenz richtet sich vor allem gegen den florierenden Schwarzmarkt im Internet. Online-Inserate für den Verkauf oder die Adoption von Hunden und Katzen müssen künftig verifizierbare Angaben zur Identität des Tieres enthalten.

Stufenweiser Zeitplan bis 2028

Obwohl die Verordnung seit dem 30. August in Kraft ist, greifen viele Pflichten nicht sofort. Für die Umsetzung gilt eine Übergangsphase: Der Großteil der Vorgaben wird ab dem 31. August 2028 verbindlich angewendet.

Tierschutzorganisationen wie die OIPA begrüßen den Beschluss als historischen Meilenstein, fordern jedoch ergänzende Maßnahmen der Nationalstaaten, insbesondere im Umgang mit Straßenpopulationen und der Regulierung lokaler Auffangstationen.