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Fahndung wegen 30 Dollar im Supermarkt: Polizei-Aufruf löst Debatte aus

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Ein US-Gerichtssaal vor einer Verhandlung.

Ein Polizeieinsatz wegen eines geringen Geldbetrags hat im US-Bundesstaat Georgia für Unverständnis gesorgt. Das Albany Police Department (ADP) leitete eine öffentliche Fahndung ein, nachdem ein Mann in einem Walmart 30 US-Dollar aufgehoben und eingesteckt hatte.

Die Ermittler veröffentlichten am 18. August ein Bild des Mannes auf Facebook und riefen Zeugen dazu auf, Hinweise zu seiner Identität zu liefern. Dem Finder wurde vorgeworfen, das Bargeld nicht beim Supermarktpersonal abgegeben zu haben.

Rückgabe verhindert Strafanzeige

Die öffentliche Suchaktion führte kurz darauf zum Ergebnis. Wie die Behörde am 22. August mitteilte, händigte der Gesuchte die 30 Dollar wieder an den rechtmäßigen Eigentümer aus.

Der Bestohlene sah nach der Übergabe von rechtlichen Schritten ab. Ursprünglich wollte das Opfer Anzeige erstatten, verzichtete jedoch darauf, woraufhin die Polizei die Ermittlungen einstellte.

In den sozialen Netzwerken erntete die Behörde deutliche Kritik. Zahlreiche Nutzer bezeichneten die Fahndung nach einem 30-Dollar-Finder als unverhältnismäßige Verschwendung polizeilicher Ressourcen.

US-Gericht
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Gesetzeslage im US-Bundesstaat Georgia

Rein rechtlich war das Vorgehen der Behörden gedeckt. Das Strafrecht in Georgia verpflichtet Personen dazu, angemessene Schritte zu unternehmen, um den Besitzer eines verlorenen Gegenstands ausfindig zu machen.

Fahndung wegen 30 Dollar im Supermarkt: Polizei-Aufruf löst Debatte aus

Wer fremdes Eigentum wissentlich an sich nimmt und für eigene Zwecke nutzt, ohne zuvor nach dem Eigentümer zu suchen, erfüllt den Straftatbestand des Diebstahls.

Vorgaben für Geldfunde in Deutschland

Auch nach deutschem Recht darf gefundenes Geld nicht automatisch behalten werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Pflichten von Findern genau.

50 Euro
50 Euro

Grenze von zehn Euro entscheidet über Meldepflicht

Beträge bis einschließlich zehn Euro dürfen Finder behalten, ohne den Fund anzuzeigen. Übersteigt der Wert diese Bagatellgrenze, besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht.

Ist der Eigentümer vor Ort nicht ermittelbar, muss der Fund unverzüglich bei der zuständigen Behörde, dem Fundbüro oder der Polizei gemeldet werden. Diese Regelung gilt für Bargeldbeträge ebenso wie für Wertgegenstände.