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Fahndung wegen 30 Dollar: Warum das Einstecken von Fundgeld strafbar sein kann

US-Gerichtssaal und juristische Symbole Aktuelle News

Wer gefundenes Geld einfach einsteckt, riskiert schnell ein Ermittlungsverfahren.

Ein Vorfall im US-Bundesstaat Georgia zeigt drastisch, welche rechtlichen Konsequenzen das Behalten von Fundgeld haben kann. Das Albany Police Department startete am 18. August einen öffentlichen Fahndungsaufruf auf Facebook, um einen Mann ausfindig zu machen.

Der Vorwurf: Der Gesuchte hatte in einer örtlichen Walmart-Filiale 30 US-Dollar (rund 26 Euro) vom Boden aufgehoben und eingesteckt, anstatt den Betrag beim Personal abzugeben.

Ermittlungen eingestellt: Geld ging an Besitzer zurück

Vier Tage nach Veröffentlichung des Fahndungsfotos meldete die Polizei den Abschluss des Falls. Der Finder hatte die 30 Dollar an den ursprünglichen Eigentümer übergeben.

Das Opfer sah nach der Rückgabe von einer Strafanzeige ab, weshalb keine Anklage erhoben wurde. In den sozialen Medien sorgte der Fall dennoch für Unmut: Zahlreiche Nutzer kritisierten den Schritt der Behörde als unverhältnismäßigen Einsatz von Polizeiressourcen für einen Kleinstbetrag.

US-Gericht
US-Gericht

Strenge Vorschriften für Finder in den USA

Rechtlich war das Vorgehen der Ermittler gedeckt. Nach den Gesetzen des Bundesstaates Georgia sind Finder verpflichtet, angemessene Schritte zu unternehmen, um den Eigentümer einer verlorenen Sache zu ermitteln.

Fahndung wegen 30 Dollar: Warum das Einstecken von Fundgeld strafbar sein kann

Wer fremdes Eigentum wissentlich an sich nimmt und für eigene Zwecke behält, ohne sich um eine Rückgabe zu bemühen, erfüllt nach US-Recht den Tatbestand des Diebstahls.

50 Euro
50-Euro-Geldschein

Klare Zehn-Euro-Grenze in Deutschland

Auch in Deutschland ist das Behalten von Fundgut im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Beträge bis zu einem Wert von zehn Euro dürfen Finder behalten, ohne den Fund anzuzeigen.

Übersteigt der Wert des Geldes oder eines Gegenstands diese Grenze, besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht. Ist der Verlierer unbekannt, muss der Fund unverzüglich beim zuständigen Fundbüro oder der Polizei gemeldet und abgegeben werden.