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Faksimile-Masche: Fast 2 Millionen Euro Schaden durch angebliche Buch-Experten

Historische Bücher und Faksimile-Sammlung Aktuelle News

Betrüger locken Besitzer wertvoller Buchsammlungen mit fingierten Kaufangeboten in teure Vorkassefallen.

Die Masche mit wertlosen Versprechen

Kriminelle Banden knöpfen Sammlern historischer Buch-Nachdrucke bundesweit Millionen ab. Der geschätzte Gesamtschaden durch den sogenannten Faksimile-Betrug beläuft sich in Deutschland mittlerweile auf fast zwei Millionen Euro.

Die Täter spüren gezielt Personen auf, die Nachbildungen wertvoller alter Werke besitzen. Bei unangekündigten Hausbesuchen stellen sie den Eigentümern angebliche Verkaufserlöse von bis zu 450.000 Euro in Aussicht.


Historische Buchbände und Faksimile-Sammlungen stehen im Mittelpunkt der Masche.

Um das angebliche Geschäft abzuwickeln, fordern die falschen Vermittler vorab vier- bis fünfstellige Summen als Provision oder Sicherheitsleistung. Nach der Überweisung bricht der Kontakt ab; ein Buchverkauf findet niemals statt.

Perfide Zusatzkosten und manipulierte Verträge

Häufig behaupten die Täter auch, eine Sammlung lasse sich nur als vollständiges Set gewinnbringend veräußern. Sie drängen die Besitzer dazu, völlig überteuerte Ergänzungsbände zu kaufen, um den angeblichen Wert der Reihe zu steigern.

Um die Zahlungen durchzusetzen, setzen die Betrüger ihre Opfer vor Ort massiv unter Druck. In mehreren Fällen wurden Betroffene sogar zum Abschluss teurer Ratenkredite überredet.

Faksimile-Masche: Fast 2 Millionen Euro Schaden durch angebliche Buch-Experten

Vermeintliche Zertifikate und Scheinfirmen

Verbraucherzentralen registrieren zudem immer neue Kostenfallen im Umfeld der Masche: Wertlose Echtheitszertifikate, fingierte Gutachten und angebliche Registrierungsgebühren für Verkaufsdatenbanken treiben den Schaden in die Höhe. Laut Verbraucherschützern ist kein einziger Fall bekannt, in dem eine Sammlung auf diesem Weg tatsächlich mit Gewinn verkauft wurde.

Für die erste Kontaktaufnahme nutzen organisierte Gruppen oft Callcenter, während ein Netz aus Scheinfirmen zur Verschleierung und Geldwäsche dient.

Widerrufsrecht und Abwehrmöglichkeiten

Zwar gilt bei Haustürgeschäften grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, Betrüger versuchen dieses jedoch aktiv auszuhebeln. Sie versehen Nachdrucke etwa mit persönlichen Namensgravuren, um die Ware als angebliche Sonderanfertigung vom Rücktritt auszuschließen.

Vor Gericht bleiben mündliche Zusagen der Vermittler dennoch bindend, selbst wenn die schriftlichen Formulare anders formuliert sind. Die Polizei rät, Haustürgeschäfte bei Fremden grundsätzlich abzulehnen und bei verdächtigen Angeboten umgehend die Behörden einzuschalten.