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Faktor 0,5 bis 1,0 und 12 Wochen Sperre: Was bei der Abfindung im Aufhebungsvertrag wirklich zählt

Faktor 0,5 bis 1,0 und 12 Wochen Sperre: Was bei der Abfindung im Aufhebungsvertrag wirklich zählt Aktuelle News

Faktor 0,5 bis 1,0 und 12 Wochen Sperre: Was bei der Abfindung im Aufhebungsvertrag wirklich zählt

Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindungsangebot wirkt im ersten Moment oft wie ein finanzieller Gewinn. Hinter der Summe verbergen sich jedoch komplexe arbeitsrechtliche, steuerliche und sozialrechtliche Konsequenzen.

Warum Unternehmen den Aufhebungsvertrag anbieten

Arbeitgeber nutzen Aufhebungsverträge gezielt, um Mitarbeiter ohne Kündigung zu entlassen. Auf diesem Weg umgehen Betriebe das Kündigungsschutzgesetz und vermeiden langwierige, kostspielige Kündigungsschutzprozesse.

Anders als bei einer einseitigen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis bei dieser Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen. Beschäftigte sind keineswegs gezwungen, das Dokument zu unterzeichnen.

Arbeitnehmer können das Angebot annehmen, ablehnen oder die Konditionen nachverhandeln, betont Jakob T. Lange, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Wiesbaden und Mitglied im Deutschen Anwaltverein.

Berechnung der Abfindungssumme

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine feste Abfindung existiert bei einem Aufhebungsvertrag nicht. Die Summe ist reine Verhandlungssache und dient als Ausgleich für den verlorenen Arbeitsplatz.

In der Praxis dient eine feste Faustformel als Richtwert: Betriebszugehörigkeit × Monatsgehalt × Faktor.

Wie die Erfolgsaussichten den Faktor steuern

Der angewendete Faktor richtet sich nach den Chancen beider Seiten vor dem Arbeitsgericht. Bei gleichmäßig verteilten Prozessrisiken bewegt sich der Multiplikator meist zwischen 0,5 und 0,7.

Besteht ein besonders hoher Kündigungsschutz, steigt der Faktor häufig auf 1,0 oder mehr. Bei schwacher Rechtsposition des Arbeitnehmers sinkt er entsprechend ab.

Steuerliche Abzüge und Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Die ausgehandelte Abfindung kommt nicht in voller Höhe auf dem Girokonto an. Der Arbeitgeber behält im Auszahlungsmonat regulär Lohnsteuer ein, die erst über die spätere Einkommensteuererklärung anteilig zurückgeholt werden kann.

Beiträge zur Sozialversicherung fallen nur dann weg, wenn im Aufhebungsvertrag eindeutig formuliert ist, dass die Zahlung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes erfolgt.

Schwerwiegende Folgen drohen zudem bei der Bundesagentur für Arbeit. Wer einen Aufhebungsvertrag ohne triftigen Grund unterschreibt, muss mit einer Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld rechnen.

Zusätzlich kürzt das Arbeitsamt die gesamte Anspruchsdauer um ein Viertel. Ältere Beschäftigte mit Anspruch auf 24 Monate verlieren dadurch sechs Monate finanzielle Unterstützung.

Verhandlungsmasse abseits des Geldes

Finanzielle Entschädigungen sind nur ein Teil der Vertragsverhandlungen. Auch Zusatzleistungen lassen sich verbindlich vereinbaren.

Karriere- und Bewerbungsberatungen sowie Outplacement-Leistungen können fest im Aufhebungsvertrag verankert werden, erklärt die Frankfurter Karriereberaterin Aila Kruska. Diese Unterstützung federt den Übergang in eine neue Anstellung gezielt ab.