Fassadensanierung ab 10 Prozent Fläche: Gesetz zwingt Eigentümer zur Volldämmung
Aktuelle News
Bei Sanierungen von mehr als zehn Prozent der Bauteilfläche greifen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes.
Wer Sanierungsarbeiten an der Außenwand eines Wohngebäudes plant, muss das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Blick behalten. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die sogenannte Zehn-Prozent-Regel.
Sobald mehr als zehn Prozent der gesamten Fassadenfläche erneuert oder energetisch angefasst werden, schreibt das Gesetz vor, dass die betroffene Fläche lückenlos den Mindeststandards des GEG entsprechen muss. Dies gilt unabhängig davon, ob lediglich eine einzelne Hausseite saniert wird.
Wann Renovierungen die Pflicht zur Dämmung auslösen
Die Vorgabe greift nicht nur bei gezielten Dämmvorhaben, sondern auch bei klassischen Instandhaltungsarbeiten. Wird beispielsweise alter Außenputz großflächig abgeschlagen oder auf mehr als zehn Prozent der Fläche erneuert, tritt die Regelung automatisch in Kraft.
Für Hausbesitzer bedeutet das: Überschreitet eine Reparatur diese Schwelle, reicht ein reines Ausbessern nicht mehr aus. Das Bauteil muss auf den gesetzlich geforderten Dämmwert aufgerüstet werden.
Dacharbeiten fallen unter denselben Standard
Ähnlich streng sind die Vorschriften beim Dach. Selbst wenn lediglich eine Neueindeckung mit Tonziegeln vorgesehen ist, verlangt das GEG die Einhaltung energetischer Mindestwerte.
Nach Einschätzung von Bauingenieur Luca Arenz sollen diese Standards gewährleisten, dass Sanierungsschritte den Gesamtenergiebedarf von Bestandsgebäuden nachhaltig verringern.

Ausnahmen bei fehlender Wirtschaftlichkeit
Das Gesetz sieht eine Härtefallklausel vor, wenn die energetische Pflichtmaßnahme wirtschaftlich unzumutbar ist. Dabei wird geprüft, wie hoch die anfallenden Kosten im Verhältnis zur verbleibenden Nutzungsdauer des Gebäudes stehen.
Ergibt die Prüfung eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung, können Eigentümer einen Antrag auf Befreiung von den Standards stellen.
Staatliche Förderung über die KfW
Müssen Hausbesitzer die Fassade dämmen, lässt sich der Kostenaufwand durch Förderprogramme abfedern. Die Förderbedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) liegen oft nur geringfügig über den ohnehin gesetzlich geforderten GEG-Vorgaben.
Wird die Dämmung entsprechend optimiert, können Zuschüsse und zinsgünstige Kredite beantragt werden, was die Gesamtrechnung der Sanierung spürbar reduziert.
