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Forensisches Spray aus 10 Metern Distanz: Polizei rüstet gegen illegale E-Bikes auf

Forensisches Spray aus 10 Metern Distanz: Polizei rüstet gegen illegale E-Bikes auf Aktuelle News

Forensisches Spray aus 10 Metern Distanz: Polizei rüstet gegen illegale E-Bikes auf

Einsatzkräfte in Großbritannien setzen im Kampf gegen kriminell genutzte E-Bikes, E-Scooter und Motorräder auf eine neue Methode. Ein spezielles Markierungsspray ermöglicht es Beamten, Fahrer, Kleidung und Fahrzeuge aus bis zu zehn Metern Entfernung mit einem individuellen chemischen Code zu besprühen.

Unter anderem setzt die Londoner Thames Valley Police das Verfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich ein. Auch Dienststellen in Hampshire und auf der Isle of Wight nutzen die Technik.

Unsichtbare DNA-Partikel statt riskanter Verfolgungsjagden

Bei dem Verfahren kommt das System SelectaDNA zum Einsatz. Die klare Flüssigkeit enthält einen einzigartigen forensischen DNA-Code, trocknet unsichtbar auf Oberflächen und leuchtet unter UV-Licht auf.

Selbst winzige Rückstände auf Kleidung, Haut oder Rahmen lassen sich im Nachgang sichern und zweifelsfrei einem Tatort zuordnen. Für die Beamten verringert das Verfahren das Risiko gefährlicher Verfolgungsfahrten durch dicht besiedelte Innenstädte: Verdächtige werden markiert und später gezielt gestellt.

Unfallzahlen und getunte Motoren in Deutschland

Auch in Deutschland verschärft sich die Kontrolllage rund um elektrische Kleinstfahrzeuge. Nach Daten der Bundesregierung stieg die Zahl der versicherten E-Scooter von 180.000 im Jahr 2020 auf rund 990.000 im Jahr 2023.

Parallel dazu verdoppelte sich die Zahl der Unfallbeteiligten mit E-Scootern: von unter 6.000 im Jahr 2020 auf etwa 12.000 im Jahr 2024. Zudem ziehen Einsatzkräfte, wie etwa im Rhein-Neckar-Raum, bei Kontrollen fast täglich unzulässig manipulierte und getunte Fahrzeuge aus dem Verkehr.


Elektroroller auf städtischen Straßen

Geplante Haftungsverschärfung ab 2026

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf für 2026 verabschiedet, der E-Scooter rechtlich näher an klassische Kraftfahrzeuge rückt. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.

Die Neuregelung soll Geschädigten die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erleichtern. Kann der konkrete Fahrer eines Sharing-Rollers nach einem Vorfall nicht ermittelt werden, haften künftig die Verleihanbieter als Halter. Gleichzeitig müssen Fahrer im Schadensfall künftig nachweisen, dass sie kein Verschulden trifft.