Frankreichs neue Free-Flow-Maut: Wer Frist um 72 Stunden verpasst, riskiert bis zu 375 Euro Strafe
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Auf Frankreichs Autobahnen weichen klassische Mautstellen schrankenlosen Erfassungssystemen.
Das Anhalten an Mautstellen und das Ziehen von Tickets gehören auf immer mehr französischen Autobahnen der Vergangenheit an. Frankreich ersetzt traditionelle Mautstationen zunehmend durch sogenannte Free-Flow-Systeme, bei denen Kameras die Kennzeichen der Fahrzeuge bei voller Fahrt scannen.
Die Umstellung soll Staus an den Zahlstellen abbauen und den Kraftstoffverbrauch durch ständiges Abbremsen und Anfahren verringern. Ähnliche Systeme existieren bereits auf Teilabschnitten in Italien, Spanien und Portugal.
Mautstation in Frankreich
Auf diesen Strecken gilt die schrankenlose Erfassung
Frankreich führte das System erstmals 2019 ein. Mittlerweile sind mehrere wichtige Transitstrecken komplett oder teilweise auf die schrankenlose Maut umgestellt:
- A4 (Saarbrücken – Metz): Bereich der Anschlussstelle 36 Boulay-Moselle
- A79 (Montmarault – Digoin): Gesamte Strecke
- A13 / A14 (Paris – Normandie): Umstellung wichtiger Teilabschnitte
Zahlen per Kreditkarte
Zahlungsfrist von 72 Stunden: So funktioniert die Abrechnung
Da Kassenhäuschen und Schranken auf diesen Abschnitten fehlen, müssen Reisende die Maut eigenständig nach der Durchfahrt begleichen. Dafür gilt eine strikte Frist von 72 Stunden.
Die Begleichung der Gebühr erfolgt online über die Website des jeweiligen Autobahnbetreibers per Kreditkarte. Alternativ stehen an bestimmten Raststätten und Tankstellen entlang der Routen Bezahlterminals für Bar- oder Kartenzahlung bereit.

Automatische Abrechnung für Vielfahrer
Wer das manuelle Nachzahlen vermeiden möchte, kann sein Kennzeichen vorab online registrieren und ein Zahlungsmittel hinterlegen. Ebenso funktioniert die automatische Abbuchung über eine im Fahrzeug angebrachte elektronische Mautbox (Bip&Go).
Strenge Strafen bei versäumter Zahlung
Wird die 72-Stunden-Frist verpasst, verschickt der Betreiber eine schriftliche Zahlungsaufforderung, die bereits Mahn- und Säumniszuschläge enthält.
Bleibt die Zahlung nach Erhalt der Aufforderung weitere zwei Wochen aus, erhöht sich der Bußgeldbetrag um 90 Euro. Nach zwei Monaten ohne Zahlung steigt die Strafe auf 375 Euro.


