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Führerschein-Umtausch: Diese Jahrgänge müssen jetzt handeln

Eine Person hält einen deutschen Führerschein in die Kamera. Aktuelle News

Der Führerschein-Umtausch ist für Millionen Autofahrer verpflichtend.

Eine Frau hält einen Führerschein in die Kamera.
Eine Person hält einen deutschen Führerschein in die Kamera.

Der verpflichtende Führerschein-Umtausch in Deutschland schreitet voran. Wieder ist eine spezifische Gruppe von Kartenführerscheinen an der Reihe, die ihre Gültigkeit verlieren. Wer seinen alten Führerschein noch im Portemonnaie trägt, sollte die gesetzlichen Fristen im Blick behalten.

Diese Jahrgänge sind jetzt an der Reihe

Der Austausch erfolgt in festen Etappen, gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr des Dokuments. Nachdem bereits frühere Jahrgänge ihre Fristen überschritten haben, rückt nun die Gruppe der Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 in den Fokus.

Diese Inhaber müssen den Umtausch bis zum 19. Januar 2027 vollzogen haben. Insgesamt sind bis zum Jahr 2033 rund 43 Millionen Dokumente betroffen.

Die Fristen im Überblick

  • 2002–2004: 19. Januar 2027
  • 2005–2007: 19. Januar 2028
  • 2008: 19. Januar 2029
  • 2009: 19. Januar 2030
  • 2010: 19. Januar 2031
  • 2011: 19. Januar 2032
  • Ab 2012: 19. Januar 2033

Warum der Umtausch Pflicht ist

Hintergrund der Aktion ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG. Ziel ist ein einheitliches, fälschungssicheres Format für alle Führerscheine innerhalb der Europäischen Union. Zudem sollen die Daten künftig zentral erfasst werden, um Missbrauch wirksam zu verhindern.

Wichtige Ausnahme: Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden, genießen eine Sonderregelung. Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen – unabhängig davon, wann das aktuelle Dokument ausgestellt wurde.

Keine neue Prüfung erforderlich

Die gute Nachricht für alle Betroffenen: Es handelt sich um einen rein administrativen Akt. Weder ist eine neue Fahrprüfung nötig, noch muss ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden. Die bestehende Fahrerlaubnis bleibt in vollem Umfang erhalten.

Wer die Frist jedoch versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Zwar bleibt die Fahrberechtigung an sich bestehen, doch insbesondere bei Fahrten im Ausland kann ein abgelaufenes Dokument, etwa bei der Anmietung eines Mietwagens, zu erheblichen Problemen führen.

Benötigte Unterlagen für den Behördengang

Für den Umtausch bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • Aktueller Führerschein

Die Gebühr für den Austausch beläuft sich auf etwa 25 Euro. Sollte das alte Dokument nicht von der Behörde am aktuellen Wohnsitz ausgestellt worden sein, muss zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der ursprünglichen Ausstellungsbehörde angefordert werden. Hinweis: Der neue Kartenführerschein ist auf 15 Jahre befristet; danach muss das Dokument – erneut ohne Gesundheitsprüfung – erneuert werden.