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Führerschein-Umtausch: Jahrgänge 2002 bis 2004 müssen Dokument bis 2027 erneuern

Eine Frau hält einen Führerschein in die Kamera. Aktuelle News

Der gesetzlich vorgeschriebene Führerschein-Umtausch betrifft schrittweise Millionen Autofahrer in Deutschland.

In Deutschland läuft der stufenweise Umtausch alter Führerscheine weiter. Nach Angaben des ADAC müssen bis zum Jahr 2033 insgesamt rund 43 Millionen Führerscheindokumente durch das aktuelle EU-Scheckkartenformat ersetzt werden.

Eine Frau hält einen Führerschein in die Kamera.
Eine Frau hält einen Führerschein in die Kamera.

Der Tausch erfolgt gestaffelt nach Geburtsjahrgang oder Ausstellungsdatum. Für Inhaber von Kartenführerscheinen, die in bestimmten Jahren ausgestellt wurden, laufen die Fristen schrittweise an.

Fristenplan: Diese Ausstellungsjahre sind an der Reihe

Nachdem die Frist für Papierführerscheine und die ersten Scheckkarten der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 bis zum 19. Januar 2026 lief, folgt nun die nächste Gruppe. Wer einen Kartenführerschein mit Ausstellungsdatum zwischen 2002 und 2004 besitzt, muss diesen bis zum 19. Januar 2027 umtauschen.

Für die darauffolgenden Ausstellungsjahre von Scheckkartenführerscheinen gelten folgende Stichtage:

  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Ausnahmeregelung für Geburtsjahrgänge vor 1953

Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden, sind von der Staffelung nach Ausstellungsjahren ausgenommen. Für diesen Personenkreis gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Dokuments eine einheitliche Frist bis zum 19. Januar 2033.

Hintergrund der EU-Richtlinie und rechtliche Folgen

Die Pflicht zum Umtausch basiert auf der EU-Richtlinie 2006/126/EG. Ziel der Vorgabe ist es, alle Führerscheine innerhalb der Europäischen Union in ein einheitliches, fälschungssicheres Format zu überführen und zentral in einer Datenbank zu erfassen.

Es handelt sich dabei um einen rein administrativen Vorgang. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr sind weder eine erneute Fahrprüfung noch medizinische Untersuchungen erforderlich. Die erteilte Fahrerlaubnis bleibt in vollem Umfang und unbefristet gültig.

Wer die gesetzliche Umtauschfrist verstreichen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei einer Polizeikontrolle in Deutschland wird in diesem Fall ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig. Im Ausland können bei abgelaufenen Dokumenten weitergehende Probleme entstehen, etwa bei der Anmietung von Leihfahrzeugen.

Benötigte Unterlagen und Gültigkeitsdauer

Für den Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie der bisherige Führerschein benötigt. Wurde der alte Führerschein von einer anderen als der aktuell zuständigen Behörde ausgestellt, ist vorab eine Karteikartenabschrift einzuholen.

Die behördliche Gebühr für den Umtausch liegt bei rund 25 Euro. Das neu ausgestellte Dokument besitzt eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren und muss danach erneut rein verwaltungstechnisch erneuert werden.