Gartenbrunnen ab 15 Metern Tiefe: Welche Genehmigungen Grundstückseigentümer zwingend brauchen
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Hydroponisches Pflanzsystem für den Innenbereich.
Ein eigener Brunnen zur Bewässerung von Rasen und Beeten klingt verlockend. Grundstückseigentümer dürfen jedoch nicht einfach auf eigene Faust nach Grundwasser bohren.
Zwar besteht weitgehend Verfügungsfreiheit über das eigene Grundstück, doch die Förderung von Grundwasser unterliegt klaren gesetzlichen Regeln. Darauf weist Rechtsanwalt Rolf Kemper von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein hin.
Meldepflicht und Grenzwerte bei der Bohrtiefe
Jede geplante Grundwassernutzung muss bei den zuständigen unteren Wasserbehörden der Landratsämter oder kreisfreien Städte gemeldet werden. In Stadtstaaten sind die jeweiligen Landesbehörden zuständig.
Fachbetriebe führen vorab meist eine Probebohrung durch, um Bodenschichten, die Tiefe des Grundwasserspiegels und die Wassermenge zu analysieren. Bereits diese Voruntersuchung ist in der Regel anzeigepflichtig.
Bis zu einer Tiefe von etwa 15 Metern reicht an vielen Orten eine reine Anzeige aus. Liegt das Grundwasser tiefer, verlangen die Behörden zumeist ein formelles Genehmigungsverfahren.
Idoo Anzuchtsystem
Ausführung durch Fachunternehmen
Die praktische Umsetzung übernehmen in den meisten Fällen spezialisierte Betriebe. Sie stellen sicher, dass bei den Bohr- oder Rammarbeiten keine Schadstoffe in das Grundwasser geraten.
Fachfirmen haften in der Regel auch für Fehler bei der fachgerechten Ausführung des Brunnenbaus.

Einschränkungen bei Trockenheit
Selbst mit einer bestehenden Genehmigung dürfen Eigentümer das Wasser nicht uneingeschränkt nutzen. Ob damit etwa ein Pool befüllt werden darf, hängt von lokalen Bestimmungen ab.
Bei sommerlicher Wasserknappheit können Behörden die Entnahme zeitweise einschränken oder das Rasensprengen auf die Abend- und Nachtstunden begrenzen.
Risiken beim Bau ohne Genehmigung
Wer einen Brunnen ohne Genehmigung errichtet, riskiert hohe Kosten. Zwar lässt sich ein Antrag mitunter nachträglich einreichen, eine Erfolgsgarantie gibt es jedoch nicht.
Lehnt die Wasserbehörde die nachträgliche Zulassung ab, drohen empfindliche Bußgelder sowie die Pflicht zum kompletten Rückbau und Verschluss der Anlage.
Da die Gesamtkosten stark von der erforderlichen Bohrtiefe und den Bodenverhältnissen abhängen, rät Kemper Interessierten, vorab mindestens drei bis vier Angebote verschiedener Fachbetriebe einzuholen.

