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Gaspreise bei Stadtwerken: Warum Neukunden 8 Cent zahlen, aber die Grundversorgung stagniert

Nahaufnahme eines digitalen Gaszählers in einem deutschen Haushalt Aktuelle News

Trotz gesunkener Großhandelspreise bestimmen Abgaben und langfristige Beschaffungsverträge die Tarife der Stadtwerke.

Die Gaspreise für private Haushalte in Deutschland weisen eine deutliche Spreizung auf. Während die Großhandelspreise am zentralen europäischen Handelsplatz Title Transfer Facility (TTF) und am deutschen Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) sich im Korridor zwischen 30 und 40 Euro pro Megawattstunde (MWh) eingependelt haben, schlägt sich diese Entwicklung bei den Endkunden der kommunalen Versorger nur zeitverzögert nieder.

Besonders in der Grundversorgung verharren die Arbeitspreise vieler Stadtwerke auf einem Niveau zwischen 11 und 14 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Im Gegensatz dazu bewegen sich Neuvertragsangebote und alternative Sondertarife im Bundesdurchschnitt häufig im Bereich von 8 bis 10 Cent pro kWh.

Das Beschaffungsmodell der Stadtwerke: Tranchenkauf als Preispuffer

Die Preisbildung kommunaler Energieversorger unterscheidet sich fundamental von kurzfristig agierenden Discount-Anbietern. Stadtwerke decken ihren erwarteten Gasbedarf in der Regel über rollierende Tranchenmodelle bis zu zwei bis drei Jahre im Voraus an den Terminmärkten ein.

Diese Beschaffungsstrategie glättet Preisspitzen, führt im Gegenzug jedoch dazu, dass historisch teuer eingekaufte Kontrakte aus den Jahren 2022 und 2023 den Tarifdurchschnitt über Monate hinweg belasten. Sinkende Notierungen an den Spotmärkten erreichen die Endverbraucher daher stets mit einem rechnerischen Verzug von mehreren Quartalen.

Stadtwerke minimieren durch diesen Ansatz das Ausfallrisiko und sichern Liefergarantien ab, was während akuter Marktvolatilität vor abrupten Preissprüngen schützt, in deflationären Marktphasen jedoch zu überdurchschnittlich hohen Grundversorgungspreisen führt.

Zusammensetzung des Gaspreises: Staatliche Lasten und Netzkosten

Der reine Energiepreis für Beschaffung und Vertrieb macht bei Stadtwerken nur etwa die Hälfte des gesamten Endkundenpreises aus. Die verbleibenden 45 bis 50 Prozent entfallen auf staatlich veranlasste Steuern, Abgaben, Umlagen sowie die regulierten Netznutzungsentgelte.

  • Mehrwertsteuer: Seit April 2024 gilt wieder der reguläre Steuersatz von 19 Prozent, nachdem die temporäre Senkung auf 7 Prozent ausgelaufen ist.
  • Netzentgelte: Die Entgelte für die Nutzung der Verteilnetze stiegen bundesweit im Schnitt, da die Fixkosten für Instandhaltung und Betrieb auf geringere Gesamtabsatzmengen verteilt werden müssen.
  • Gasspeicherumlage: Dient der Refinanzierung der gesetzlichen Mindestfüllstandsvorgaben und wird von Trading Hub Europe halbjährlich angepasst.

Steigender CO2-Preis und gesetzliche Vorgaben bis 2025

Ein wesentlicher Kostentreiber im Wärmesektor ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Der nationale CO2-Preis stieg zum 1. Januar 2024 auf 45 Euro pro Tonne und klettert zum 1. Januar 2025 gesetzlich festgelegt auf 55 Euro pro Tonne.

Dieser Anstieg verteuert jede Kilowattstunde Erdgas netto um rund 0,18 Cent zusätzlich, was in Summe einen CO2-Kostenanteil von über 1 Cent pro kWh brutto ausmacht. Für einen typischen Einfamilienhaus-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh bedeutet allein dieser Aufschlag eine jährliche Mehrbelastung von mehr als 200 Euro.

Grundversorgung versus Sonderverträge: Tarifstrukturen im Vergleich

Verbraucher, die keinen expliziten Laufzeitvertrag abgeschlossen haben, beziehen ihr Erdgas im Rahmen der gesetzlichen Grundversorgung nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dieser Tarif ist durch eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen hochgradig flexibel, beinhaltet jedoch die höchsten Risikozuschläge des Versorgers.

Nahezu jedes Stadtwerk bietet parallel dazu eigene Sonderverträge mit einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten an. Diese vertraglich gebundenen Tarife liegen preislich oft 20 bis 30 Prozent unter der Grundversorgung desselben Anbieters, da sie dem Versorger feste Planungsmengen garantieren.

Handlungsschritte für Verbraucher

Um die Energiekosten im aktuellen Marktumfeld strukturiert zu steuern, erweisen sich tarifbezogene Anpassungen als wirksamste Hebel:

  • Tarifprüfung beim eigenen Versorger: Oft genügt ein Wechsel aus der Grundversorgung in einen Festpreistarif des lokalen Stadtwerks, um die Kilowattstundenkosten sofort spürbar zu senken, ohne den Anbieter wechseln zu müssen.
  • Laufzeiten abwägen: Verträge mit einer 12-monatigen Preisgarantie bieten Schutz vor kurzfristigen Winter-Preisausschlägen, ohne langfristig an überhöhte Konditionen zu binden.
  • Verbrauchsabrechnung analysieren: Die genaue Gegenüberstellung von Grundpreis und Arbeitspreis ist entscheidend, da bei sinkendem Verbrauch ein hoher Grundpreis überproportional ins Gewicht fällt.