Geplante Zuckerabgabe: Bis zu 25 Gramm in einer Flasche – So enttarnen Sie versteckte Süße
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Nährwerttabellen und Zutatenlisten geben verlässlich Auskunft über den tatsächlichen Zuckergehalt in Getränken.
Die Bundesregierung plant eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke. Die Regelung könnte deutlich mehr Produkte treffen als reine Softdrinks: Neben Limonaden stehen auch Fruchtnektare, Eistees, Milchmischgetränke, Haferdrinks, Fertigkaffees sowie Produkte mit Süßungsmitteln zur Diskussion.
Eine finale Entscheidung steht noch aus. Verbraucher können jedoch schon heute mit wenigen Handgriffen prüfen, wie viel Süße und Energie tatsächlich in einer Flasche stecken.
Nährwerttabelle: Der verlässliche Blick auf 100 Milliliter
Auf verpackten Getränken ist die Nährwerttabelle die wichtigste Orientierungshilfe. Die Stiftung Gesundheitswissen betont, dass der Gesamtzuckergehalt dort als Kohlenhydratbestandteil unter der Zeile „davon Zucker“ angegeben wird.
Die Werte beziehen sich standardmäßig auf 100 Gramm oder 100 Milliliter. Wer Produkte vergleichen will, sollte stets diese Standardgröße heranziehen und nicht die oft kleiner gerechneten Portionsangaben.
Enthält ein Getränk beispielsweise 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter, summiert sich das bei einer handelsüblichen 500-Milliliter-Flasche bereits auf 25 Gramm reinen Zucker. Die Tabelle erfasst dabei ausnahmslos alle Zuckerarten – zugesetzten Haushaltszucker ebenso wie natürlichen Frucht- oder Milchzucker.
So erkennen Verbraucher Zucker und Süßmacher in Getränken
Zutatenliste: Die vielen Tarnnamen für Süße
Zugesetzter Zucker muss zwingend in der Zutatenliste genannt werden. Die Zutaten sind nach ihrem Gewichtsanteil absteigend sortiert: Was am weitesten vorne steht, macht den größten Anteil aus.
Hersteller verteilen die Süße jedoch häufig auf mehrere Einzelzutaten, wodurch diese in der Liste weiter nach hinten rücken. Ein Abgleich mit der Nährwerttabelle bleibt daher unverzichtbar.

Typische Bezeichnungen im Zutatenverzeichnis
- Saccharose, Haushaltszucker oder Invertzuckersirup
- Glukose, Dextrose, Glukosesirup oder Glukose-Fruktose-Sirup
- Fruktose, Fruchtzucker, Maltose oder Malzzucker
- Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtsaft oder Honig
- Süßmolkenpulver und Milchpulver
Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe unterscheiden
Ein Getränk ohne Zuckerzusatz kann dennoch intensiv süß schmecken. In diesem Fall setzen Hersteller auf Süßstoffe oder Zuckeraustauschstoffe, die mit ihrem Klarnamen oder einer E-Nummer deklariert werden.
Süßstoffe wie Aspartam, Acesulfam-K, Cyclamat und Saccharin liefern laut Verbraucherzentralen weder Zucker noch Kalorien. Zuckeraustauschstoffe wie Xylit, Sorbit, Isomalt oder Maltit zählen dagegen zu den Kohlenhydraten, besitzen einen Energiegehalt und können bei übermäßigem Verzehr abführend wirken.
Verbraucherschützer raten generell dazu, auch künstlich gesüßte Getränke nur in Maßen zu trinken, um die Gewöhnung der Geschmacksnerven an ein hohes Süßeniveau zu vermeiden.
Werbeaussagen kritisch prüfen
Aussagen wie „zuckerarm“, „zuckerreduziert“ oder „ohne Zuckerzusatz“ unterliegen strengen gesetzlichen Grenzwerten. Selbst der Begriff „zuckerfrei“ garantiert jedoch nicht das vollständige Fehlen von Zuckermolekülen, sondern erlaubt minimale Spuren innerhalb definierter Höchstgrenzen.
Für Slogans wie „weniger süß“ oder „ohne Zusatz von Süßungsmitteln“ existieren hingegen keine einheitlichen Grenzwerte. Solche Werbeaussagen bieten keine Garantie für einen geringen Gesamtzuckergehalt.

