Gericht weist Klage gegen United Airlines ab: Flugbegleiter fordern Bezahlung für Bodenzeiten
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Ein Flugzeug der United Airlines am Gate während der Abfertigung.
Klage wegen unbezahlter Arbeitszeit scheitert vorerst
Ein Bundesgericht in New Jersey hat eine Sammelklage gegen United Airlines weitgehend abgewiesen. Die Klägerinnen, zwei ehemalige Flugbegleiterinnen, hatten dem Unternehmen vorgeworfen, Crew-Mitglieder während des Boardings, der Enplaning-Vorgänge und bei Wartezeiten am Boden nicht zu vergüten.
Die Klägerinnen Ava Lawrey und Lauren Tripp argumentierten, dass sie zur Arbeit gezwungen wurden, ohne dafür Gehalt zu erhalten. Das Gericht entschied jedoch auf Grundlage des Railway Labor Act, dass es für diesen Fall nicht zuständig ist. Richter Julien Xavier Neals betonte, dass derartige Streitigkeiten über die Auslegung von Tarifverträgen in den Bereich der Schlichtung (Arbitration) fallen und nicht in den Zuständigkeitsbereich der Zivilgerichte.
Vorwürfe: Arbeit ohne Bezahlung
Lawrey, die zwischen 2023 und 2025 bei United am Flughafen Newark tätig war, hatte detailliert geschildert, welche Aufgaben sie ohne Vergütung erledigen musste. Dazu zählten:
- Die vorgeschriebene Ankunft am Flughafen eine Stunde vor Abflug.
- Das Ausfüllen von Sicherheitsunterlagen und die Überprüfung der Sicherheitsausrüstung.
- Das Boarding der Passagiere und die damit verbundenen Serviceleistungen.
- Die Unterstützung beim Verlassen des Flugzeugs sowie bei Zoll- und Einwanderungskontrollen.
Die Flugbegleiterinnen gaben an, dass ihre bezahlte Arbeitszeit erst begann, wenn die Flugzeugtür geschlossen war und das Flugzeug vom Gate zurücksetzte. Auch zwischen den Flügen mussten sie oft stundenlang in Uniform am Flughafen auf den nächsten Einsatz warten, ohne dafür bezahlt zu werden.

Der Weg über die Gewerkschaft
Die Entscheidung bedeutet nicht zwingend das Ende des Konflikts. Sollten Lawrey und Tripp ihr Anliegen weiterverfolgen wollen, müssen sie dies über die Gewerkschaft und den dort vorgesehenen Schlichtungsprozess tun. Ein kleiner Teil der Klage, der sich auf Unregelmäßigkeiten in den Lohnabrechnungen bezieht, wurde vom Gericht noch nicht abgewiesen; hier wird die Zuständigkeit noch geprüft.
Neue Regelungen zur Boarding-Vergütung
United Airlines hat in diesem Jahr im Rahmen eines neuen Tarifvertrags erstmals eine Vergütung für das Boarding eingeführt. Diese ist jedoch kein voller Stundenlohn, sondern ein fester Prozentsatz des Flugstundensatzes, abhängig vom Flugzeugtyp:
- A319 / A320 / 737-700: 29,2 % des Stundenlohns
- 737-800 / MAX 8 / MAX 9 / 900: 33,3 % des Stundenlohns
- Widebody / 757 / A321XLR: 41,7 % des Stundenlohns
Die Zahlung erfolgt pro Flugsegment. Dauert das Boarding länger als geplant, erhalten die Flugbegleiter keine zusätzliche Vergütung. Für eine Einsteiger-Kraft bedeutet dies beispielsweise etwa 10,82 US-Dollar pro Boarding-Vorgang auf einem Schmalrumpfflugzeug wie einem Airbus A320.
