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Große Gesetzesänderungen ab September 2026: 8 Stunden Ganztagsanspruch und neue Heizregeln

Familie mit Schulkind vor einer Grundschule im Spätsommer Aktuelle News

Ab September 2026 greifen in ganz Deutschland wichtige Neuerungen für Familien, Immobilien und den Geldbeutel.

Der Spätsommer 2026 bringt für Millionen Menschen in Deutschland einschneidende Neuerungen: Ab September 2026 greift bundesweit der Rechtsanspruch auf bis zu 8 Stunden Ganztagsbetreuung pro Schultag für alle Erstklässler, während gleichzeitig nach Ablauf der ersten Fristen für die kommunale Wärmeplanung strenge 65-Prozent-Regeln beim Heizungstausch in deutschen Großstädten wirksam sind.

Egal ob Elternteil, Immobilienbesitzer oder Sparer: Wer jetzt vorausschauend plant, spart ab dem Herbst 2026 Nerven und bares Geld.

Was gilt beim neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder?

Mit dem Beginn des Schuljahres 2026/2027 startet die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter.

Den Anfang machen alle Kinder, die ab Spätsommer 2026 in die erste Klasse eingeschult werden.

Der Anspruch umfasst eine Betreuung an fünf Tagen in der Woche mit einem Zeitumfang von täglich acht Stunden inklusive Unterrichtszeit.

Auch in den Schulferien gilt dieser Anspruch, wobei Kommunen eine Schließzeit von maximal vier Wochen pro Schuljahr festlegen dürfen.

In den Folgejahren wird der Rechtsanspruch schrittweise um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet, bis im Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder von der ersten bis zur vierten Klasse abgedeckt sind.

Welche neuen Vorschriften gelten beim Heizungstausch in Großstädten?

Für Hausbesitzer in deutschen Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern läuft Mitte 2026 die Frist für die kommunale Wärmeplanung ab.

Wer ab September 2026 eine neue Heizung einbaut, muss verbindlich sicherstellen, dass diese zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird.

Klassische, reine Gas- oder Ölheizungen dürfen ab diesem Zeitpunkt in den betroffenen Städten nicht mehr neu installiert werden, es sei denn, sie nutzen Bio-Methan oder Wasserstoff-Optionen gemäß den gesetzlichen Übergangsfristen.

Bestehende, funktionierende Heizungsanlagen dürfen weiterhin betrieben und repariert werden.

Was ändert sich beim digitalen Bezahlen und Banküberweisungen?

Die EU-weiten Vorgaben zu Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) sind ab der zweiten Jahreshälfte 2026 flächendeckend im Alltag angekommen.

Banken und Sparkassen dürfen für sekundenschnelle Überweisungen keine höheren Gebühren mehr verlangen als für herkömmliche Standardüberweisungen.

Zusätzlich greift der verpflichtende Namensabgleich: Vor der Freigabe einer Zahlung überprüft das System automatisch, ob der angegebene Empfängername exakt zur eingegebenen IBAN passt.

Tippfehler oder Betrugsversuche mit falschen Kontodaten werden dadurch bereits vor dem Absenden der Transaktion zuverlässig blockiert.

Schritt-für-Schritt: So bereiten sich Eltern optimal auf den Ganztagsanspruch vor

Damit der Übergang zum Schulstart reibungslos gelingt, sollten Familien folgende Schritte beachten:

  • Bedarf frühzeitig anmelden: Reichen Sie den Betreuungsantrag direkt bei der Schuleinschreibung oder beim zuständigen Jugendamt ein.
  • Betreuungsmodelle prüfen: Informieren Sie sich, ob Ihre Wunschgrundschule eine offene Ganztagsschule, eine gebundene Ganztagsschule oder eine Kooperation mit einem Hort anbietet.
  • Kosten und Essensgeld kalkulieren: Die Betreuung an sich ist über den Rechtsanspruch abgesichert, Zusatzkosten für das Mittagessen und besondere Nachmittagsangebote fallen jedoch weiterhin an.
  • Ferienbetreuung vormerken: Klären Sie frühzeitig ab, welche Kooperationspartner die Betreuung während der Schulferien übernehmen.

Welche Fristen müssen Autofahrer im Blick behalten?

Auch beim Führerscheinumtausch rückt die nächste Stufe näher: Wer in den Geburtsjahren ab 1971 geboren ist und noch einen alten Papierführerschein (grau oder rosa) besitzt, muss sich auf die finalen Fristen vorbereiten.

Zudem müssen Fahrzeuge mit einer Prüfplakette für das laufende Jahr zur turnusmäßigen Hauptuntersuchung, um Bußgelder zu vermeiden.

Der digitale Fahrzeugbrief und automatisierte Zulassungsprozesse über die Plattform i-KfZ ermöglichen es Haltern, fast alle Behördengänge rund ums Auto direkt online zu erledigen.