Haustür nachts abschließen? Was Gerichte und Brandschutzregeln zu Az. 2-13 S 127/12 vorschreiben
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Haustür nachts abschließen? Was Gerichte und Brandschutzregeln zu Az. 2-13 S 127/12 vorschreiben
In vielen Mehrfamilienhäusern gehört das nächtliche Abschließen der Eingangstür zur festen Routine. Während die einen darin eine notwendige Barriere gegen Einbrecher sehen, warnen Brandschützer vor einer lebensgefährlichen Falle im Ernstfall.
Juristisch prallen hier zwei elementare Sicherheitsbedürfnisse aufeinander: der Schutz des Eigentums vor unbefugtem Zutritt und die Gewährleistung freier Fluchtwege bei einem Gebäudebrand.
Landgericht Frankfurt: Verschlossene Türen sind unzulässig
Das Landgericht Frankfurt am Main fällte hierzu ein wegweisendes Urteil (Az.: 2-13 S 127/12). Die Richter erklärten den Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die Haustür nachts zu festen Uhrzeiten abzuschließen, für unwirksam.
Einbruch
Die Begründung der Richter ist eindeutig: Ein verriegeltes Schloss stellt eine erhebliche Gefährdung für Bewohner und Gäste dar. Wenn das Treppenhaus brennt oder verraucht ist, bleibt für die Flucht ins Freie oft keine Zeit mehr, nach einem Schlüssel zu suchen.
Fenster
In einer akuten Paniksituation kann davon ausgegangen werden, dass Schlüssel vergessen werden. Eine abgeschlossene Haustür verwandelt das Treppenhaus damit unmittelbar in eine tödliche Sackgasse.
Amtsgericht Hannover überlässt Entscheidung dem Vermieter
Eine abweichende Rechtsauffassung vertrat das Amtsgericht Hannover in einer früheren Entscheidung (Az.: 544 C 8633/06). Demnach darf per Mietvertrag oder Hausordnung festgelegt werden, dass die Eingangstür nachts abzuschließen ist.
Einbrecher kommen oft durch Fenster oder Balkon- und Terrassentüren
Die Hannoveraner Richter sahen in der verschlossenen Tür keinen Wohnungsmangel. Sie überließen die Abwägung zwischen Einbruchschutz und Brandgefahr dem Vermieter, dessen Vorgaben die Mieter akzeptieren müssten.
Einbrecher hebeln Fenster auf
Klare Warnung der Feuerwehren
Der Deutsche Mieterbund (DMB) weist darauf hin, dass Vermieter im Rahmen dieser Güterabwägung jederzeit verlangen können, die Tür nachts unverschlossen zu lassen. Aus brandschutztechnischer Sicht ist die Sachlage ohnehin eindeutig.
Der Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Brühl e. V. unterstreicht, dass die Haustür baurechtlich als Notausgang dient. Sie muss sich daher im Ernstfall jederzeit ohne Hilfsmittel wie Schlüssel von innen mit einem einzigen Handgriff öffnen lassen.




