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Hund im Zug mitnehmen: 50 Prozent Fahrpreis, Maulkorbpflicht und Ticketregeln bei der Bahn

Hund mit Leine und Maulkorb im Zug Aktuelle News

Für größere Hunde gelten in deutschen Zügen feste Ticket- und Sicherheitsregeln.

Wer mit dem Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln reist, trifft auf unterschiedliche Bestimmungen. Ein bundesweit einheitliches Tarifsystem für Haustiere gibt es nicht.

Während kleine Vierbeiner unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitfahren, verlangt die Deutsche Bahn für größere Tiere ein eigenes Ticket und klare Sicherheitsvorkehrungen.

Deutsche Bahn: Wann Hunde kostenlos mitfahren

Kleine Hunde bis zur Größe einer Hauskatze gelten im Fern- und Regionalverkehr der Deutschen Bahn als Handgepäck. Für sie fällt kein Aufpreis an.

Voraussetzungen für die Transportbox

Voraussetzung für die Gratis-Fahrt ist ein geschlossener, sicherer Transportbehälter. Die Box muss unter den Vordersitz oder in die Gepäckablage passen.

Das Abstellen der Transportbox auf einem regulären Sitzplatz ist grundsätzlich untersagt.

Größere Vierbeiner: Halber Fahrpreis und Leinenpflicht

Passt das Tier nicht in eine Box, muss ein separates Ticket gebucht werden. Die Deutsche Bahn berechnet für größere Hunde im Fern- und Nahverkehr grundsätzlich 50 Prozent des regulären Fahrpreises.

Beim Buchungsvorgang wird dafür der Reisendentyp „Hund“ ausgewählt. Eine eigene Sitzplatzreservierung existiert für Tiere nicht; der Hund muss während der Fahrt auf dem Boden vor, neben oder unter dem Sitz des Halters verweilen.

Hund im Zug mitnehmen: 50 Prozent Fahrpreis, Maulkorbpflicht und Ticketregeln bei der Bahn

Für alle Hunde ohne Box gelten im Zug zwei strikte Vorgaben: Sie müssen angeleint sein und durchgehend einen Maulkorb tragen.

Ausnahmen von der Maulkorb- und Leinenpflicht gelten ausschließlich für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie im Rahmen von Schwerbehindertenausweisen mit dem Merkzeichen „B“.

Verwirrung im Nahverkehr und beim Deutschlandticket

Im kommunalen Nahverkehr sowie in Bussen und Straßenbahnen bestimmen die jeweiligen Verkehrsverbünde die Beförderungsbedingungen. Manche Verbünde erlauben die kostenlose Mitnahme im Verbundgebiet, andere verlangen Einzelfahrscheine oder Zusatztickets.

Auch das Deutschlandticket beinhaltet keine bundesweite Mitnahmeregelung für Hunde. Ob ein Tier im Geltungsbereich des regionalen Verkehrsverbunds ohne Zusatzkosten mitfährt, muss vorab bei den lokalen Verkehrsbetrieben geprüft werden.

Bordbistro bleibt für Hunde tabu

Selbst mit gültigem Fahrschein haben Hunde keinen Zutritt zu allen Bereichen eines Zuges. Der Zutritt zum Bordrestaurant sowie zum Bordbistro ist Haustieren untersagt.

Einzig anerkannte Assistenztiere dürfen ihre Halter in den Gastronomiebereich der Bahn begleiten.