Hund in Bahn und Bus: Wann der halbe Fahrpreis fällig wird und wo Maulkorbpflicht gilt
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Für die Mitnahme von Hunden in Zügen und Bussen gelten je nach Größe und Verbund unterschiedliche Vorschriften.
Wer mit dem Hund im öffentlichen Verkehr reisen möchte, stößt auf kein einheitliches Regelwerk. Je nach Verkehrsmittel, Größe des Tieres und Region weichen die Vorgaben für Fahrkarten und Sicherheitsmaßnahmen deutlich voneinander ab.
Deutsche Bahn: Klare Kriterien nach Tiergröße
Im Fernverkehr der Deutschen Bahn entscheidet vor allem die Größe des Hundes über die Ticketpflicht. Kleine Hunde bis zur Größe einer Hauskatze gelten tariflich als Handgepäck.
Voraussetzung für die kostenlose Mitnahme ist ein geschlossener, sicherer Transportbehälter. Diese Box muss unter den Vordersitz oder in die Gepäckablage passen und darf keinen eigenen Sitzplatz blockieren.
Halber Fahrpreis für größere Vierbeiner
Passt das Tier nicht in eine Transportbox, verlangt die Deutsche Bahn grundsätzlich den halben regulären Fahrpreis. Bei der Buchung muss dafür unter den Angaben zu den Reisenden die Option „Hund“ ausgewählt werden.
Eine Sitzplatzreservierung für Tiere ist technisch und tariflich ausgeschlossen. Der Hund muss die Fahrt über vor, unter oder direkt neben dem gebuchten Platz seines Halters auf dem Boden verbringen.

Pflicht zu Leine und Maulkorb im Fernverkehr
Für alle Hunde, die außerhalb einer Transportbox reisen, schreibt die Bahn ausnahmslos Leine und Maulkorb vor. Diese Pflicht gilt während der gesamten Fahrt im Zug sowie auf den Bahnhöfen.
Ausnahmen gelten ausschließlich für anerkannte Blindenführ- und Assistenzhunde sowie für Reisende mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“. Zudem ist Hunden der Zutritt zum Bordbistro und Bordrestaurant untersagt.
Tarif-Dschungel im Regionalverkehr und in Bussen
Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bestimmen die jeweiligen regionalen Verkehrsverbünde die Konditionen. Die Bestimmungen für Busse, Straßenbahnen und Regionalzüge unterscheiden sich teils erheblich.
Auch beim bundesweiten Deutschlandticket ist die Hundemitnahme nicht einheitlich geregelt. In manchen Verbünden fahren Tiere unentgeltlich mit, in anderen muss ein Zusatzticket für den Nahverkehr gelöst werden.
Checkliste für Fahrgäste mit Hund
- Ticket: Vor Fahrtantritt prüfen, ob ein separater Fahrschein oder ein Zusatztarif nötig ist.
- Transportmittel: Kleine Tiere in einer verschließbaren Box unterbringen.
- Sicherheitsausrüstung: Leine und einen passenden Maulkorb stets griffbereit mitführen.
- Verkehrsverbund: Regionale Sonderregelungen bei Umstiegen auf Bus oder Tram rechtzeitig abfragen.
