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Kindergeld-Auszahlungstermine 2025: Wann die Familienkasse 250 Euro pro Kind überweist

Symbolbild zur monatlichen Kindergeld-Auszahlung mit Kalender und Euro-Noten Aktuelle News

Die Auszahlung des monatlichen Kindergeldes erfolgt gestaffelt nach der letzten Ziffer der Kindergeldnummer.

Der bundesweite Auszahlungsplan für das gesetzliche Kindergeld folgt einer festen administrativen Struktur. Rund 18 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland erhalten monatlich die steuerliche Ausgleichszahlung in Höhe von einheitlich 250 Euro pro Kind.

Wann der Betrag auf dem Girokonto der Eltern verbucht wird, richtet sich weder nach dem Wohnort noch nach dem Antragsdatum. Maßgeblich für den genauen Überweisungstermin ist ausschließlich die letzte Ziffer der zugewiesenen Kindergeldnummer.

Das Prinzip der Endziffer: Die Systematik der Familienkassen

Die Bundesagentur für Arbeit staffelt die Überweisungen aus organisatorischen und buchungstechnischen Gründen über den gesamten Monat. Damit wird eine gleichmäßige Auslastung der Bankensysteme und der IT-Infrastruktur der Familienkassen gewährleistet.

Die Kindergeldnummer setzt sich aus festen Bestandteilen zusammen, beispielsweise im Format „115FK123456“. Entscheidend für den Auszahlungsrhythmus ist ausschließlich die letzte Ziffer, in diesem Beispielfall die Ziffer 6.

Die Überweisungen beginnen stets am Anfang des Monats mit der Endziffer 0. Sie enden in der vierten Kalenderwoche mit der Endziffer 9.

Der monatliche Auszahlungszyklus im Detail

Die Zuweisung der Tage folgt einem wiederkehrenden Schema, das sich an den Bankarbeitstagen orientiert. Fällt ein regulärer Auszahlungstag auf ein Wochenende oder einen bundesweiten Feiertag, verschiebt sich die Wertstellung entsprechend.

Staffelung nach Kalenderabschnitten

  • Endziffern 0 und 1: Auszahlung erfolgt unmittelbar zu Beginn des Monats, meist zwischen dem 4. und 7. Bankarbeitstag.
  • Endziffern 2 bis 5: Überweisung im ersten Monatsdrittel bis zur Monatsmitte, in der Regel zwischen dem 8. und 14. Bankarbeitstag.
  • Endziffern 6 und 7: Auszahlung im zweiten Monatsdrittel, überwiegend im Zeitraum zwischen dem 15. und 19. Bankarbeitstag.
  • Endziffern 8 und 9: Buchung erfolgt im letzten Monatsdrittel, üblicherweise ab dem 20. Bankarbeitstag bis kurz vor Monatsende.

Bei der Interpretation der Termine ist zwischen dem Anweisungstag durch die Familienkasse und dem tatsächlichen Buchungstag auf dem Empfängerkonto zu unterscheiden.

Die gesetzliche SEPA-Überweisungsfrist beträgt im europäischen Bankenverkehr maximal einen Bankarbeitstag. Bei elektronischer Weiterleitung ist das Geld meist am selben oder am darauffolgenden Werktag verfügbar.

Sonderregelungen für den Öffentlichen Dienst

Für Beschäftigte und Beamte im öffentlichen Dienst gelten abweichende Zuständigkeiten. Hier übernimmt in vielen Fällen nicht die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die Auszahlung, sondern die jeweilige Besoldungs- oder Bezügestelle des Dienstherrn.

In diesen Fällen entfällt die Staffelung nach der Endziffer. Das Kindergeld wird zusammen mit den monatlichen Dienstbezügen oder dem Tarifgehalt angewiesen, meist zum Monatsende oder zum ersten Werktag des Folgemonats.

Koppelung an den Kinderzuschlag (KiZ)

Familien mit geringem Einkommen, die zusätzlich zum regulären Kindergeld den Kinderzuschlag von monatlich bis zu 292 Euro je Kind beziehen, erhalten beide Leistungen gebündelt. Eine getrennte Auszahlung findet nicht statt.

Die Bundesagentur für Arbeit überweist den bewilligten Kinderzuschlag zeitgleich mit dem Kindergeld in einem gemeinsamen Buchungsvorgang. Damit gilt für den Kinderzuschlag derselbe Stichtag, der durch die Endziffer der Kindergeldnummer bestimmt wird.

Ursachen für Verzögerungen und Handlungsschritte

Erfolgt an dem für die Endziffer vorgesehenen Datum keine Gutschrift, liegt dies häufig an formellen Prüfungsprozessen der Familienkasse. Volljährige Kinder zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr begründen den Anspruch nur bei Vorlage entsprechender Nachweise.

Fehlen Schul-, Ausbildungs- oder Immatrikulationsbescheinigungen, stoppt die Behörde die Zahlungen automatisch zum Ende des vorangegangenen Bewilligungsabschnitts. Nach Einreichung der Unterlagen werden ausstehende Beträge rückwirkend erstattet.

Bei unklaren Verzögerungen bietet die Bundesagentur für Arbeit eine automatisierte Servicerufnummer an. Dort lässt sich unter Angabe der Kindergeldnummer der exakte Status der aktuellen Monatszahlung abrufen.