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Koffer voller 50-Euro-Scheine: Obdachloser verteilt 4000 Euro auf offener Straße

Stadtansicht von Belluno in Norditalien Aktuelle News

Belluno in Norditalien, wo der mysteriöse Geldfund für Aufsehen sorgte.

In einem Industriegebiet der norditalienischen Stadt Belluno spielte sich eine ungewöhnliche Szene ab: Ein Obdachloser öffnete einen Koffer und begann, 50-Euro-Scheine an Passanten und auf der Straße zu verteilen.

Der Mann, den Anwohner „Haider“ nennen, lebt dort zurückgezogen in einem Zelt. Als Passanten die Geldscheine auf dem Gehweg bemerkten, alarmierten sie die Polizei. Die Beamten stellten insgesamt 80 echte 50-Euro-Banknoten sicher – eine Summe von 4000 Euro.

Rätselhafte Herkunft: Niemand vermisst das Bargeld

Woher das Geld stammte, konnte der Mann nicht erklären. Nach Angaben der italienischen Zeitung „Corriere Alpi“ spricht er kaum mit Außenstehenden und lehnt Angebote von Sozialdiensten oder Notunterkünften konsequent ab.

Besonders rätselhaft: Auch Tage nach dem Vorfall meldete niemand den Verlust einer solchen Geldsumme bei den Behörden. Da der rechtmäßige Eigentümer nicht ermittelt werden konnte, ging das beschlagnahmte Bargeld schließlich an die Stadtverwaltung von Belluno, die nun über die weitere Verwendung entscheiden kann.

Koffer voller 50-Euro-Scheine: Obdachloser verteilt 4000 Euro auf offener Straße

Belluno
Die norditalienische Stadt Belluno

Rechtliche Lage: Welche Regeln für Finder gelten

In Italien sind Finder gesetzlich verpflichtet, entdecktes Geld umgehend bei den Behörden wie den Carabinieri, der Staatspolizei oder dem örtlichen Fundbüro abzugeben. Wer Bargeld einfach behält, macht sich der Unterschlagung schuldig.

Gesetzliche Meldepflicht in Deutschland

In Deutschland greifen ähnliche Vorgaben. Beträgt der Wert eines Fundes mehr als zehn Euro, besteht laut Bürgerlichem Gesetzbuch eine unverzügliche Anzeigepflicht bei der Polizei oder dem zuständigen Fundbüro.

Meldet sich der Eigentümer innerhalb von sechs Monaten nicht, geht das Eigentum an dem Betrag vollständig auf den Finder über. Meldet sich der Besitzer rechtzeitig, hat der Finder Anspruch auf einen gesetzlichen Finderlohn, der bei Beträgen bis 500 Euro bei fünf Prozent liegt.