Marder im Garten: Was Sie über die ungebetenen Gäste wissen müssen
Ratgeber & Tipps
Steinmarder sind neugierige Wildtiere, die zunehmend in menschliche Lebensräume eindringen.
Marder – zumeist Steinmarder oder Baummarder – sind anpassungsfähige Wildtiere. Sie streifen nachts durch Gärten, nutzen Garagen als Unterschlupf oder bedienen sich an Obst und Gemüse. Wer die ungebetenen Besucher loswerden will, muss wissen: Es gibt klare gesetzliche Grenzen.
Woran erkennt man einen Marder?
Die Tiere sind äußerst reinlich. Sie nutzen feste Toilettenplätze, die räumlich von Schlaf- und Futterstellen getrennt sind. Entdecken Sie im Garten gehäuft Kot oder Futterreste, ist der Marder vermutlich in unmittelbarer Nähe sesshaft.
Weitere Anzeichen sind etwa vier bis fünf Zentimeter große Pfotenabdrücke, bei denen die Krallen sichtbar sind. Zudem markieren die Tiere ihr Revier mit einem strengen Geruch, der von Hauswände bis zu Gartenlauben reicht. Nächtliche, schrille Schreie, besonders bei Revierkämpfen, sind ein weiteres Indiz.
Sind Marder gefährlich?
Gegenüber Menschen sind Marder in der Regel scheu und meiden den direkten Kontakt. Sie stellen keine direkte Gefahr für den Menschen dar.
Für Kleintiere wie Hühner, Kaninchen oder Meerschweinchen sind sie jedoch gefährlich. Als Raubtiere stehen diese auf ihrem Speiseplan. Wer Haustiere im Freien hält, sollte deren Ställe unbedingt mardersicher gestalten.
Gesundheitsrisiko durch Parasiten
Da Marder keine medizinische Versorgung erhalten, können sie über Kot oder Speichel Krankheiten übertragen. Neben Parasiten wie Bandwürmern kommen Virusinfektionen wie Tollwut in Betracht. Bei Kontakt oder Verdacht auf Ansteckung ist der Gang zum Arzt oder Tierarzt unumgänglich.

Marder effektiv und legal vertreiben
Um Marder zu vertreiben, müssen Sie Ihren Garten unattraktiv gestalten:
- Futterquellen entziehen: Mülltonnen und Kompost sollten fest verschlossen sein. Lassen Sie kein Tierfutter im Freien stehen.
- Abschreckung durch Geruch und Licht: Wildbiologe Dr. Hans-Heinrich Krüger erklärt, dass Marder empfindlich auf Menschengeruch reagieren. Getragene Kleidung (z.B. Socken) kann helfen. Bewegungsmelder mit Licht oder Lärmquellen schrecken die Tiere temporär ab.
Wichtig: Diese Maßnahmen wirken oft nur kurzfristig, da die intelligenten Tiere den Gewöhnungseffekt schnell durchschauen. Zudem ist das Einfangen mittels Lebendfallen ohne behördliche Genehmigung verboten.
Rechtliche Lage: Naturschutz und Jagdrecht
In Deutschland unterliegen Marder dem Jagdrecht. Das bedeutet: Fang und Tötung sind ausschließlich Jägern vorbehalten. Von März bis Oktober herrscht zudem Schonzeit, in der die Aufzucht der Jungen Vorrang hat.
Wer Marder eigenmächtig ohne Jagdschein oder während der Schonzeit tötet, begeht einen Verstoß gegen das Tierschutzrecht. Dies kann mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
