Minijob-Reform ab 2027: Steuern steigen auf 5 Prozent – Netto bleibt für 6,8 Millionen stabil
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Geringfügige Beschäftigung führt im Alter häufig nur zu sehr geringen Rentenansprüchen.
Der Sonderstatus für Minijobs bleibt in Deutschland bestehen. Ein Koalitionsbeschluss zwischen Union und SPD verhindert vorerst das vollständige Aus der geringfügigen Beschäftigung, verteuert das Modell ab 2027 jedoch spürbar für Arbeitgeber.
Für die rund 6,8 Millionen Minijobberinnen und Minijobber ändert sich auf dem Lohnzettel zunächst nichts. Die zusätzlichen Abgaben werden nicht vom Gehalt abgezogen, womit der Auszahlungsbetrag gesichert bleibt. Grundsatzentscheidungen über tiefergehende Strukturreformen wurden auf den Herbst 2026 vertagt.
Höhere Abgaben ab 2027: Was sich für Betriebe ändert
Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Pauschalsteuer für Minijobs von derzeit 2 auf 5 Prozent. Zudem klettert der pauschale Krankenversicherungsbeitrag im gewerblichen Bereich von 13 auf 17,5 Prozent.
Zusätzlich steht ein neuer Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 3,6 Prozent im Raum. Bei einem monatlichen Verdienst von 633 Euro würde dies Mehrkosten von rund 22,79 Euro pro Stelle bedeuten, wobei dieser Posten noch nicht final verabschiedet ist.
Nach zehn Jahren im Minijob liegt der monatliche Rentenanspruch oft nur bei rund 50 Euro.
Minijobs für Rentnerinnen und Rentner bleiben unangetastet. Für die Beschäftigten selbst bleibt weiterhin nur der freiwillige Eigenanteil zur Rentenversicherung ein relevanter Abzugsposten.
Streit um Empfehlung 26 der Rentenkommission
Die Alterssicherungskommission hatte ursprünglich einen weitaus radikaleren Umbau gefordert. Der Vorschlag „Empfehlung 26“ sah vor, geringfügige Beschäftigungen ohne Ausstiegsklausel voll in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen und den steuerlichen Sonderstatus fast vollständig abzuschaffen.
Ausnahmen sollten demnach ausschließlich für Schülerinnen und Schüler gelten. Die Kommission zielte darauf ab, Beschäftigte aus der Minijob-Falle in voll sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu drängen, was dem Staat geschätzte Mehreinnahmen von 4,5 Milliarden Euro eingebracht hätte.
Geringe Absicherung im Alter bleibt Kernproblem
Wer im Minijob arbeitet, erwirbt ohne eigene Beitragszahlung kaum Rentenpunkte und hat weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Kurzarbeitergeld. Gesetzliche Nachbesserungen ermöglichen zwar bei eigener Beitragszahlung volle Ansprüche bei Altersrente und Erwerbsminderung, die Resonanz bleibt jedoch gering.
Im gewerblichen Sektor zahlen aktuell nur 20,9 Prozent der Minijobber aktiv in die Rentenversicherung ein. In Privathaushalten liegt der Anteil lediglich bei 11,3 Prozent.
Handel und Gastronomie wehren sich gegen Einschränkungen
Ein Wegfall des Minijob-Status würde vor allem personalintensive Branchen treffen. Den größten Anteil an geringfügig Beschäftigten verzeichnet der Handel inklusive Kfz-Instandhaltung mit 1.041.173 Personen, gefolgt vom Gastgewerbe mit 872.946 Beschäftigten und sonstigen Dienstleistungen mit 774.409 Stellen.
Auch für rund 3,5 Millionen Menschen, die einen Minijob als Nebenverdienst ausüben, hätte ein Aus gravierende Folgen gehabt. Arbeitgeberverbände warnen vor einer Verengung der Regelung auf Jugendliche: Ein Großteil der Schüler sei minderjährig und dürfe gesetzlich bedingt die im Gastgewerbe wichtigen Abend- und Wochenendschichten überhaupt nicht abdecken.

