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Mord an deutschen Rentnern in Portugal: Gericht verhängt 22 Jahre Haft im dritten Prozess

Mord an deutschen Rentnern in Portugal: Gericht verhängt 22 Jahre Haft im dritten Prozess Aktuelle News

Mord an deutschen Rentnern in Portugal: Gericht verhängt 22 Jahre Haft im dritten Prozess

Urteil im Alentejo: 22 Jahre Haft für Angestellte

Im Mordfall an einem deutschen Auswandererehepaar hat ein Gericht im portugiesischen Beja ein neues Urteil gefällt. Ein 57-jähriger Mann und eine 40-jährige Frau wurden wegen zweifachen Mordes und schweren Diebstahls zu jeweils 22 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Urteil stützt sich auf Berichte der Justiz sowie der staatlichen Nachrichtenagentur Lusa. Es ist bereits das dritte Mal, dass die beiden Angeklagten in diesem Fall schuldig gesprochen wurden.

Die Leichen des 78-jährigen Mannes und seiner 71-jährigen Ehefrau waren im Mai 2023 auf deren Anwesen nahe dem Dorf Baleizão in der Region Alentejo entdeckt worden. Das verurteilte Paar lebte und arbeitete zum Tatzeitpunkt auf dem Grundstück der Rentner.

Streit eskalierte auf dem Anwesen

Laut den Ermittlungsergebnissen töteten die Verurteilten ihre Arbeitgeber nach einer Auseinandersetzung mit einer Eisenstange. Im Anschluss nutzten sie die Bankkarten der Getöteten für Einkäufe und verkauften deren Fahrzeug.

Die Vorsitzende Richterin betonte während der Urteilsbegründung, dass für das Gericht keine Zweifel an der Täterschaft der beiden Beschuldigten bestehen.

Angeklagte bleiben vorerst auf freiem Fuß

Die beiden Verurteilten bestreiten die Vorwürfe weiterhin. Da die maximal zulässige Dauer der Untersuchungshaft überschritten war, wurden sie bereits im Mai des vergangenen Jahres aus der Haft entlassen.

Die Strafe muss erst angetreten werden, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Der Verteidiger kündigte bereits Rechtsmittel an und begründete dies mit fehlenden eindeutigen Todesursachen in den Obduktionsberichten.

Zuvor hatte das zuständige Berufungsgericht zwei vorangegangene Schuldsprüche aufgehoben und das Verfahren jeweils zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Eine Tochter der Opfer verfolgte den aktuellen Prozess im Gerichtssaal, gab jedoch keine öffentliche Erklärung ab.