Mordfall Amy Lopez: 81-Jähriger gesteht 32 Jahre altes Verbrechen
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Das ehemalige Arbeitszimmer in der Festung Ehrenbreitstein, in dem Amy Lopez 1994 getötet wurde.
Zum Prozessauftakt erschien der heute 81-jährige Angeklagte mit einem Rollator im Gerichtssaal. Er wirkte zittrig, folgte aber aufmerksam der Verlesung der Anklage durch Staatsanwalt Julian Gislei.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, im September 1994 die 24-jährige Touristin Amy Lopez heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet zu haben. Sein Verteidiger, Volker Klein, erklärte, der Angeklagte räume die Tat vollumfänglich ein. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Rupert Stehlin, ob dies der Wahrheit entspreche, bestätigte der 81-Jährige die Aussage.
Ein Jahrzehnte zurückliegendes Verbrechen
Die Tat ereignete sich am 26. September 1994. Amy Lopez, die sich auf einer Europareise befand, wollte die Festung Ehrenbreitstein in Koblenz besichtigen. Laut Anklage lockte der damals 49-jährige Täter die junge Frau unter einem Vorwand in das abgelegene General-von-Aster-Zimmer.
Dort soll er sie mit Handschellen fixiert, sexuell missbraucht und mit neun Messerstichen in die Brust getötet haben. Als sich das Opfer wehrte, soll er sie zudem gewürgt und mit einem Stein gegen den Kopf geschlagen haben. Die Leiche wurde kurz darauf von spielenden Kindern entdeckt.
Eine Treppe führt zum ehemaligen Arbeitszimmer des preußischen Generals Aster, dem Tatort des Mordes an Amy Lopez.
DNA-Spuren führten zur Festnahme
Der Fall blieb über 30 Jahre lang ungelöst. Erst die Anwendung moderner Analysemethoden durch Spezialisten des hessischen Landeskriminalamts brachte die Wende. DNA-Spuren, die am Hosenbund und Oberschenkel des Opfers gesichert worden waren, konnten zweifelsfrei dem heute 81-Jährigen zugeordnet werden.
Der Mann wurde im Februar 2026 in einem Seniorenheim bei Koblenz festgenommen. Sein Anwalt erklärte, der Angeklagte habe freiwillig eine DNA-Probe abgegeben, da er „endlich Klarheit“ wollte und ihn die Tat über Jahrzehnte belastet habe.

Psychiatrische Einschätzung und Schuldfähigkeit
Der psychiatrische Gutachter Gerhard Buchholz berichtete von Gesprächen mit dem Angeklagten. Demnach gab der Mann zu, dass er bereits vor der Tat Vergewaltigungsfantasien hegte und deshalb die Handschellen mit sich führte. Den sexuellen Missbrauch schilderte der 81-Jährige im Detail, an die Messerstiche könne er sich hingegen kaum erinnern.
Nach Einschätzung des Gutachters war der Mann zum Zeitpunkt der Tat voll schuldfähig. Der Angeklagte soll geäußert haben, er habe nie geglaubt, jemals einen Menschen töten zu können, und sei über seine Tat bis heute erschrocken.
Prozessausblick
Verteidiger Klein betonte, dass eine Verurteilung wegen Mordes unausweichlich sei. Sollte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld feststellen, müsse der 81-Jährige damit rechnen, den Rest seines Lebens im Gefängnis zu verbringen.
Die Familie des Opfers wird durch Anwälte im Prozess vertreten. Insgesamt sind acht Verhandlungstage angesetzt; ein Urteil wird für den 9. September erwartet.

