Mütterrente III beschlossen: Rund zehn Millionen Rentner erhalten 21,26 Euro mehr pro Kind
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Die Mütterrente III sieht eine Erhöhung der anerkannten Kindererziehungszeiten für ältere Jahrgänge vor.
Rund zehn Millionen Ruheständler in Deutschland profitieren von einer spürbaren Rentenerhöhung: Mit der Mütterrente III steigt die monatliche Bruttorente für vor 1992 geborene Kinder rechnerisch um 21,26 Euro pro Kind. Die gesetzliche Neuregelung greift zum 1. Januar 2027, wenngleich das Geld aufgrund technischer Vorläufe erst ab Januar 2028 ausgezahlt wird – inklusive einer vollständigen Nachzahlung für das gesamte Jahr 2027.
Die Reform schließt eine historische Gerechtigkeitslücke im deutschen Rentensystem. Bislang wurden Eltern für vor 1992 geborene Kinder maximal 30 Monate an Kindererziehungszeiten angerechnet, während für jüngere Geburtsjahrgänge bereits 36 Monate gelten. Künftig werden auch für ältere Jahrgänge bis zu 36 Monate berücksichtigt, was exakt einem zusätzlichen halben Entgeltpunkt pro Kind entspricht.
Die Mütterrente soll 2027 kommen
Berechnungsgrundlage: Wie stark die Rente pro Kind steigt
Grundlage für den Zuschlag ist der Rentenwert von 42,52 Euro. Durch das zusätzliche halbe Erziehungsjahr sichern sich Anspruchsberechtigte einen dauerhaften Zuwachs auf ihrem Rentenkonto. Väter können die Leistung ebenso erhalten wie Mütter, sofern ihnen die Erziehungszeiten bei der Rentenversicherung offiziell zugeordnet wurden.
Mit jedem weiteren Kind vervielfacht sich das monatliche Plus. Da bis zum regulären Auszahlungsstart weitere Rentenanpassungen greifen können, dient der aktuelle Rentenwert als verlässliche Untergrenze für die Modellrechnung.
| Anzahl der Kinder (vor 1992) | Monatliches Plus (brutto) / Nachzahlung 2027 |
|---|---|
| 1 Kind | 21,26 Euro monatlich (255,12 Euro Nachzahlung) |
| 2 Kinder | 42,52 Euro monatlich (510,24 Euro Nachzahlung) |
| 3 Kinder | 63,78 Euro monatlich (765,36 Euro Nachzahlung) |
| 4 Kinder | 85,04 Euro monatlich (1.020,48 Euro Nachzahlung) |
| 5 Kinder | 106,30 Euro monatlich (1.275,60 Euro Nachzahlung) |
Auszahlung 2028: Warum Millionen Rentner eine Nachzahlung erhalten
Obwohl die gesetzliche Regelung formell am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, fließt das Geld erst im Verlauf des Jahres 2028 auf die Konten. Der Grund für diesen Verzug liegt im enormen bürokratischen und technischen Aufwand der Deutschen Rentenversicherung, die Millionen Datensätze individuell neu berechnen muss.
Niemandem geht dabei Geld verloren: Wer bereits vor 2028 eine Rente bezieht, erhält die kompletten Beträge für das Übergangsjahr 2027 rückwirkend erstattet. Neurentner, die ab Januar 2028 in den Ruhestand starten, erhalten die vollen drei Entgeltpunkte pro Kind direkt ab dem ersten Tag regulär angerechnet. Finanziert wird die Maßnahme vollständig aus Steuermitteln des Bundes.
„Dies ist sachgerecht, da für diese Leistungen keine Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt wurden und die besondere Berücksichtigung der Kindererziehung bei der Rente eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.“
Mythos Antragspflicht: Wann Sie dennoch handeln sollten
Ein weit verbreiteter Irrglaube lautet, dass Rentner für die Erhöhung sofort neue Antragsformulare einreichen müssten. In der Praxis erfolgt die Aufstockung bei laufenden Renten vollautomatisch, sofern die Kinder bereits im Versicherungskonto hinterlegt sind.
Wichtige Faktoren für das persönliche Netto-Plus:
- Kranken- und Pflegeversicherung: Vom Bruttobetrag gehen die regulären Pflichtbeiträge für die Sozialversicherungen ab.
- Steuerliche Erfassung: Die Rentensteigerung unterliegt der individuellen Besteuerung und erhöht das zu versteuernde Jahreseinkommen.
- Einkommensabhängige Sozialleistungen: Das Rentenplus kann Auswirkungen auf Ansprüche wie die Grundsicherung im Alter oder Wohngeld haben.
- Hinterbliebenenrenten: Bei Witwen- und Witwerrenten ist eine mögliche Einkommensanrechnung bei Überschreiten von Freibeträgen zu prüfen.
Wer bisher noch keine Kontenklärung durchgeführt hat, sollte die Zuordnung der Kindererziehungszeiten zeitnah prüfen lassen, um spätere Auszahlungsverzögerungen zu vermeiden.
💡 Prüfen Sie frühzeitig Ihren Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung auf vollständige Erziehungszeiten.
🔍 Besonders bei mehreren Kindern summiert sich der Nachzahlungsanspruch für 2027 auf vierstellige Beträge.
👇 Hinterlassen Sie Ihre Meinung in den Kommentaren: Halten Sie die schrittweise Angleichung für überfällig?

