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Nach 17 Minuten Verspätung entlassen: Ingenieur gewinnt Rechtsstreit gegen Arbeitgeber

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Die Fair Work Commission prüfte den Fall der unrechtmäßigen Kündigung.

Mohammad Israfel K., ein erfahrener Flugzeugwartungsingenieur mit rund 25 Jahren Berufspraxis, wurde nach einem Vorfall am Flughafen Brisbane entlassen. Der Grund: Ein Neustart eines Airbus A350 von Singapore Airlines, der zu einer 17-minütigen Verspätung führte.

Das Unternehmen Heston MRO kündigte K. am 5. Dezember 2025 aufgrund dieser Verzögerung. Nun wurde dem Ingenieur eine Entschädigung in Höhe von mehr als 41.000 australischen Dollar (rund 25.000 Euro) zugesprochen.

Neustart als Streitpunkt

K. hatte den Airbus A350 neu gestartet, um wiederkehrende Fehlermeldungen zu beheben. Er gab an, dass die Piloten dem Neustart zugestimmt hätten, um einen sicheren Flug zu gewährleisten und weitere Verzögerungen zu vermeiden. Die Fluggesellschaft betrachtete den Vorgang jedoch als unnötig und forderte daraufhin den Entzug von K.s Wartungsberechtigungen für ihre Maschinen.

Interessanterweise hatte eine erste interne Untersuchung bei Heston MRO keine Verstöße durch den Ingenieur festgestellt und den Vorfall als schuldlosen Fehler eingestuft.

Gericht erklärt Kündigung für ungerecht

Später stufte das Unternehmen das Verhalten des Ingenieurs jedoch als rücksichtslos ein und sprach die Kündigung aus. Der Fall landete schließlich bei der australischen Fair Work Commission (FWC).

Nach 17 Minuten Verspätung entlassen: Ingenieur gewinnt Rechtsstreit gegen Arbeitgeber

Kommissar Chris Simpson kritisierte das Vorgehen von Heston MRO scharf. Er urteilte, dass die Kündigung ungerecht war, da das behauptete schwere Fehlverhalten anhand der Beweislage nicht nachgewiesen werden konnte.

Neben der Bruttoentschädigung von 41.203,65 australischen Dollar muss das Unternehmen auch zwölf Prozent an Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge nachzahlen. Eine Wiedereinstellung des Ingenieurs lehnte das Gericht jedoch ab. Das Vertrauensverhältnis sei dauerhaft zerrüttet, unter anderem weil K. eine Nebentätigkeit gegenüber dem Arbeitgeber nicht offengelegt hatte.

Grenzen der Kündigung bei Arbeitsfehlern

Der Fall wirft ein Licht auf arbeitsrechtliche Standards bei technischen Fehlern. Während in sicherheitsrelevanten Branchen wie der Luftfahrt besonders strenge Maßstäbe gelten, ist ein einmaliger, fahrlässiger Fehler meist kein ausreichender Grund für eine sofortige Kündigung.

In der Regel sind erst wiederholte oder besonders gravierende Verfehlungen arbeitsrechtlich sanktionierbar. Faktoren wie die bisherige Leistung des Mitarbeiters und die konkreten Folgen des Fehlers spielen bei der juristischen Bewertung eine entscheidende Rolle.