Nach Behandlungsfehler: Kärntnerin erstreitet 130.000 Euro Schmerzensgeld
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Eine schwere Verletzung der Handwurzel wurde zunächst nicht erkannt.
Ein fataler Diagnosefehler
Vor vier Jahren endete eine Fahrradtour für eine Frau aus Kärnten in einer medizinischen Odyssee. Nach einem Sturz zog sie sich Verletzungen am linken Ellenbogen und am rechten Handgelenk zu. Zwar wurde der Arm im Unfallkrankenhaus eingegipst, doch eine schwerwiegende Bandverletzung an der Handwurzel wurde trotz auffälliger Befunde übersehen.
Die Schmerzen der Frau blieben bestehen, doch ihre Hilferufe wurden ignoriert. Selbst nach einer MRT-Untersuchung wurde die Verletzung falsch eingeordnet. „Ich wurde eingegipst und hatte extrem starke Schmerzen. Wenn ich darauf hinwies, wurde ich als wehleidig eingestuft und heimgeschickt“, berichtet die Betroffene.
Späte Diagnose und dauerhafte Folgen
Erst die Untersuchung durch einen Spezialisten brachte die Schwere der Verletzung zwischen Kahn- und Mondbein ans Licht. Es folgte eine Operation, doch die Schäden waren bereits chronisch. Die Rechtshänderin leidet bis heute unter massiven Einschränkungen; alltägliche Tätigkeiten wie Schreiben oder Gartenarbeit sind nur noch bedingt möglich.
Rechtsstreit führt zu Vergleich
Die gesundheitlichen Folgen zwangen die Frau in die Frühpension. Ein gerichtlich bestelltes Gutachten am Landesgericht Klagenfurt bestätigte später die unzureichende Behandlung und die langen Schmerzperioden. Die zunächst vom Anwalt geforderten 31.000 Euro wurden von der AUVA, dem zuständigen Unfallversicherungsträger, abgelehnt.

Nach drei Jahren juristischem Kampf einigten sich die Parteien nun auf einen rechtskräftigen Vergleich: Die Frau erhält 130.000 Euro Schmerzensgeld, zudem übernimmt die Gegenseite die gesamten Prozesskosten. Trotz der Erleichterung über das Urteil bleibt die Betroffene fassungslos über den langen Weg zu ihrem Recht. Anderen Betroffenen rät sie, sich nicht durch das Prozessrisiko entmutigen zu lassen.
Vorgehen bei Verdacht auf Behandlungsfehler
Wer einen Behandlungsfehler vermutet, sollte umgehend die vollständige Patientenakte anfordern und den Krankheitsverlauf detailliert schriftlich dokumentieren. Die Krankenkassen bieten oft Unterstützung an, etwa durch die Prüfung von Unterlagen oder die Einleitung eines kostenfreien Gutachtens durch den Medizinischen Dienst.
Zusätzlich können die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern eingeschaltet werden. Zu beachten ist dabei, dass deren Einschätzungen rechtlich nicht bindend sind und Schadensersatzansprüche in der Regel nach drei Jahren verjähren.
