Nachbarschaftsstreit vor Gericht: Uli Hoeneß wegen 2 neuer Bäume verklagt – Streitwert über 10.000 Euro
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Uli Hoeneß steht wegen eines Streits um Baumpflanzungen vor dem Landgericht München II.
Ein Nachbarschaftsstreit um neu gesetzte Bäume beschäftigt das Landgericht München II. Ein Anwohner verlangt in einem Zivilverfahren per Eilantrag, dass der 74-jährige Uli Hoeneß zwei kürzlich gepflanzte Bäume auf seinem Grundstück wieder entfernt.
Darüber hinaus soll dem Bayern-Ehrenpräsidenten untersagt werden, künftig weitere Bepflanzungen auf dem betreffenden Areal vorzunehmen.
Streitwert über 10.000 Euro: Keine Einigung vor Gericht
Ein Einigungsversuch zwischen den beiden Parteien scheiterte. Ein Sprecher des Landgerichts bestätigte, dass der Termin zur Verkündung einer gerichtlichen Entscheidung für den 24. September angesetzt wurde.
Zuständig ist das Landgericht, da der Streitwert des Verfahrens auf über 10.000 Euro taxiert wurde.
Vorwurf der Wertminderung durch Grunddienstbarkeit
Der Kläger begründet seinen Eilantrag mit einer Wertminderung seines Anwesens, da die Neuanpflanzungen die Sicht behindern würden.

Juristisch stützt sich die Gegenseite auf eine Grunddienstbarkeit aus dem Jahr 1975. Diese ist im Grundbuch eingetragen und kann neben Wegerechten auch konkrete Nutzungs- und Bepflanzungsbeschränkungen für das Grundstück festlegen.
Hoeneß-Seite verweist auf Hanglage und Ersatzbepflanzung
Die Anwälte von Hoeneß weisen die Darstellung zurück. Eine Einschränkung der Sicht liege nicht an den Pflanzen, da der Ausblick ohnehin durch einen bestehenden Hügel beeinträchtigt sei.
Auf dem Grundstücksabschnitt standen bereits ältere Bäume. Da einer dieser Bestandsbäume marode war und gefällt werden musste, ließ Hoeneß zwei neue Bäume als Ersatz pflanzen.
