Neue Auto-Vorschriften seit 2024 und 2026: Welche Pflichten für Neuwagen und Bestandsfahrzeuge gelten
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Neue Auto-Vorschriften seit 2024 und 2026: Welche Pflichten für Neuwagen und Bestandsfahrzeuge gelten
Die Europäische Union hat die Sicherheitsanforderungen für Kraftfahrzeuge schrittweise verschärft. Während viele Systeme für Neuwagen mittlerweile verpflichtend sind, herrscht bei Haltern älterer Fahrzeuge oft Verunsicherung über angebliche Nachrüstpflichten.
EU-Verordnung 2019/2144: Was seit 2024 und 2026 Pflicht ist
Bereits seit dem 7. Juli 2024 dürfen Neuwagen in der EU nur noch zugelassen werden, wenn bestimmte Sicherheitssysteme ab Werk verbaut sind. Geregelt ist dies in der EU-Verordnung 2019/2144 zur allgemeinen Fahrzeugsicherheit.
Zu den seit 2024 verbindlichen Systemen für Neuzulassungen gehören:
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA): Erkennt Tempolimits und warnt optisch, akustisch oder über das Gaspedal bei Überschreitungen.
- Ereignisdatenspeicher (Blackbox): Zeichnet bei einem Unfall für wenige Sekunden Fahrdaten wie Geschwindigkeit, Bremsung und Lenkwinkel anonymisiert auf.
- Müdigkeitswarner und Notbremslicht: Erkennen Ermüdungsanzeichen und warnen den nachfolgenden Verkehr bei Vollbremsungen durch blinkende Bremsleuchten.
- Rückfahrassistent und Alcolock-Schnittstelle: Eine standardisierte Schnittstelle für eventuelle Alkohol-Wegfahrsperren ist Pflicht, nicht jedoch das Messgerät selbst.
Am 7. Juli 2026 traten weitere Vorgaben in Kraft. Neuwagen müssen seitdem unter anderem über hochentwickelte Notbremsassistenten verfügen, die Fußgänger und Radfahrer zuverlässig erfassen, sowie über aktive Warnsysteme bei Ablenkung des Fahrers.
Keine Nachrüstpflicht für ältere Autos
Für Millionen Autobesitzer mit Bestandsfahrzeugen gilt: Eine Pflicht zur technischen Nachrüstung von Geschwindigkeitswarnern oder Ereignisdatenspeichern besteht nicht.
Die Vorgaben richten sich ausschließlich an die Automobilhersteller und betreffen Neuwagen sowie Erstzulassungen. Wer ein älteres Fahrzeug weiterfährt, muss keine Umbauten in der Werkstatt vornehmen lassen.
Funktionsweise des Geschwindigkeitsassistenten ISA
Der intelligente Geschwindigkeitsassistent lässt sich zwar manuell für die jeweilige Fahrt deaktivieren, schaltet sich jedoch nach den EU-Vorgaben bei jedem Neustart des Motors automatisch wieder ein. Das System übersteuert das Fahrverhalten nicht eigenmächtig, sondern gibt Warnsignale ab.
Wichtige Stichtage bis 2027 im Überblick
Die Einführung neuer technischer Standards erfolgt in mehreren Schritten:
- 29. November 2026: Beginn der stufenweisen Einführung der Abgasnorm Euro 7 für neu typgenehmigte Fahrzeugmodelle.
- 1. Januar 2027: Das Notrufsystem Next-Generation-eCall (basierend auf 4G/5G-Mobilfunk) wird für alle neuen Pkw-Erstzulassungen zwingend vorgeschrieben.
- 19. Januar 2027: Frist für den verpflichtenden Umtausch von Kartenführerscheinen, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Vor 1953 Geborene haben unabhängig vom Ausstellungsdatum bis zum 19. Januar 2033 Zeit.
Keine pauschalen Gesundheitstests ab 70 Jahren
Entgegen wiederkehrender Berichte sieht die neue EU-Führerscheinrichtlinie keine generelle Pflicht zu ärztlichen Kontrolluntersuchungen allein aufgrund des Erreichens eines bestimmten Alters vor.
Die EU-Vorgaben lassen den Mitgliedstaaten Spielraum, etwa durch Selbstauskünfte der Fahrer. Deutschland muss die Richtlinie bis zum 26. November 2028 in nationales Recht überführen; die Anwendung ist ab dem 26. November 2029 vorgesehen.
