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Niedersachsen reformiert Beamtenbesoldung: 1.200 Euro Sonderzahlung und 300 Millionen Euro Mehrkosten

Akten liegen auf einem Tisch. Aktuelle News

Niedersachsen plant eine Neuregelung der Beamtenbesoldung mit jährlichen Mehrkosten von 300 Millionen Euro.

Das niedersächsische Finanzministerium hat einen neuen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge vorgelegt. Die Landesregierung will damit das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder übertragen und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation erfüllen.

Nach einem Urteil der Karlsruher Richter zur Berliner Besoldung bessert Niedersachsen vorsorglich nach, bevor eine Entscheidung für das eigene Bundesland fällt. Finanzminister Gerald Heere (Grüne) strebt eine leistungsgerechte und rechtssichere Bezahlung an, bei der auch der Familienstand auf dem Gehaltszettel keine Rolle mehr spielen soll.

Die geplanten Neuregelungen im Detail

Der Entwurf sieht mehrere konkrete Anpassungen für Beamtinnen, Beamte und Anwärter vor:

  • Einmalzahlungen: Für die Besoldungsgruppen A9 bis A13 werden die Einmalzahlungen für das Jahr 2025 rückwirkend gestaffelt angehoben.
  • Sonderzahlung: Die jährliche Sonderzahlung zu Weihnachten steigt ab diesem Jahr für alle Besoldungsgruppen einheitlich auf 1.200 Euro. Bisher war diese Summe auf den mittleren Dienst (Gruppen A5 bis A8) beschränkt.
  • Familienzuschlag: Der Zuschlag für Verheiratete ohne Kinder fällt weg. Stattdessen werden die rund 170 Euro künftig fest in das Grundgehalt aller Beschäftigten integriert.
  • Stufenweise Erhöhungen: Ab März 2027 steigen die Bezüge um 2,0 Prozent zur Tarifübernahme sowie um weitere 0,5 Prozent zur Absicherung der verfassungskonformen Besoldung. Im Januar 2028 folgt ein weiteres Plus von 1,0 Prozent.
  • Nachwuchskräfte: Die Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter erhöhen sich um 120 Euro.

300 Millionen Euro Mehrkosten und drohende Nachzahlungen

Das Finanzministerium kalkuliert durch die Besoldungsanpassung mit jährlichen Mehrausgaben von rund 300 Millionen Euro. Parallel dazu bildet das Land finanzielle Rücklagen für eventuelle Nachzahlungen.

In Berlin hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Beamte mit eingelegtem Widerspruch rückwirkend entschädigt werden müssen. In Niedersachsen betrifft dies offene Widersprüche bis zurück in das Jahr 2005. Eine Entscheidung aus Karlsruhe wird im kommenden Jahr erwartet.

Akten liegen auf einem Tisch.
Akten liegen auf einem Tisch.

Gewerkschaften sehen erhebliche Lücken

Der Niedersächsische Beamtenbund (NBB) bezeichnete die Pläne als unzureichend. Nach Ansicht des NBB-Landesvorsitzenden Alexander Zimbehl erfasst das Land die Dimension der strukturellen Probleme im Besoldungssystem weiterhin nicht.

Niedersachsen reformiert Beamtenbesoldung: 1.200 Euro Sonderzahlung und 300 Millionen Euro Mehrkosten

Kritisiert wird unter anderem, dass der mittlere Dienst von der Erhöhung der Sonderzahlung nicht profitiert und Versorgungsempfänger sowie Hinterbliebene leer ausgehen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Niedersachsen bezweifelt die Verfassungskonformität des Vorhabens. DGB-Landeschef Ernesto Harder betonte, ein funktionierender öffentlicher Dienst sei zwingend auf gute Rahmenbedingungen angewiesen.

Wettbewerbsnachteil im Ländervergleich

Zwar begrüßt der NBB die Anhebung der Anwärterbezüge, warnt jedoch vor den Folgen im bundesweiten Vergleich. Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein hätten die lineare Besoldung deutlich stärker angehoben.

Niedersachsen drohe im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte den Kürzeren zu ziehen, wenn dieselbe Tätigkeit wenige Kilometer hinter der Landesgrenze spürbar besser vergütet werde.

Aufeinander liegende Aktenordner mit Papieren.
Aufeinander liegende Aktenordner mit Papieren.

Die verfassungsrechtliche 15-Prozent-Hürde

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt, dass die Beamtenbesoldung einen Mindestabstand von 15 Prozent zur staatlichen Grundsicherung aufweisen muss, um als verfassungsgemäß und amtsangemessen zu gelten.

Da Beamte einem gesetzlichen Streikverbot unterliegen, bleibt ihnen zur Durchsetzung höherer Bezüge nur der formelle Widerspruch oder der Klageweg vor den Gerichten.